Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen

Rechtmäßiges Alternativverhalten

Rechtmäßiges Alternativverhalten bezeichnet die hypothetische Überlegung, ob der tatbestandliche Erfolg auch dann eingetreten wäre, wenn der Täter bzw. Schädiger sich pflichtgemäß verhalten hätte; ist dies der Fall, entfällt der erforderliche Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Erfolg.

Merksatz

Entscheidend ist, ob sich gerade die Pflichtwidrigkeit im eingetretenen Erfolg ausgewirkt hat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna überholt mit ihrem Lastwagen auf einer Landstraße außerhalb eines Ortes einen Radfahrer mit einem halben Meter seitlichem Abstand. 3Für zwei Meter seitlichen Abstand wäre genügend Platz gewesen. 2Der Radfahrer gerät plötzlich nach links unter die Räder des Lastwagens und stirbt. 4Ein Gutachten belegt, dass er auch bei zwei Metern Abstand zur selben Zeit unter die Räder geraten und an denselben Verletzungen gestorben wäre.

Trifft „Rechtmäßiges Alternativverhalten“ hier zu?

„Rechtmäßiges Alternativverhalten“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Pflichtverletzung
    Der Abstand von einem halben Meter ist beim Überholen eines Radfahrers außerorts zu gering.
    erfüllt
  2. 2
    Eingetretener Erfolg
    Der Radfahrer ist durch das Überrollen gestorben.
    erfüllt
  3. 3
    Pflichtgemäße Verhaltensalternative
    Anna hätte den vorgeschriebenen Abstand von zwei Metern tatsächlich einhalten können.
    erfüllt
  4. 4
    Derselbe Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten
    Auch bei ausreichendem Abstand wäre derselbe tödliche Unfall eingetreten.
    erfüllt
BFall B

1Anna überholt mit ihrem Lastwagen auf einer Landstraße außerhalb eines Ortes einen Radfahrer mit einem halben Meter seitlichem Abstand. 3Für zwei Meter seitlichen Abstand wäre genügend Platz gewesen. 2Der Radfahrer gerät plötzlich nach links unter die Räder des Lastwagens und stirbt. Ein Gutachten belegt, dass er bei zwei Metern Abstand nicht vom Lastwagen erfasst worden wäre und überlebt hätte.

Trifft „Rechtmäßiges Alternativverhalten“ hier zu?

„Rechtmäßiges Alternativverhalten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Derselbe Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Pflichtverletzung
    Der Abstand von einem halben Meter ist beim Überholen eines Radfahrers außerorts zu gering.
    erfüllt
  2. 2
    Eingetretener Erfolg
    Der Radfahrer ist durch das Überrollen gestorben.
    erfüllt
  3. 3
    Pflichtgemäße Verhaltensalternative
    Anna hätte den vorgeschriebenen Abstand von zwei Metern tatsächlich einhalten können.
    erfüllt
  4. 4
    Derselbe Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten
    Bei ausreichendem Abstand wäre der Radfahrer nicht erfasst worden und hätte überlebt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem gleichen Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten wird geschlossen, dass das tatsächliche Verhalten den Erfolg nicht verursacht habe.

RichtigAusgeschlossen wird die Zurechnung des Erfolgs zur Pflichtverletzung, nicht schon die tatsächliche Verursachung durch das Verhalten.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.