Definitionen
Rechtmäßiges Alternativverhalten
Rechtmäßiges Alternativverhalten bezeichnet die hypothetische Überlegung, ob der tatbestandliche Erfolg auch dann eingetreten wäre, wenn der Täter bzw. Schädiger sich pflichtgemäß verhalten hätte; ist dies der Fall, entfällt der erforderliche Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Erfolg.
Entscheidend ist, ob sich gerade die Pflichtwidrigkeit im eingetretenen Erfolg ausgewirkt hat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna überholt mit ihrem Lastwagen auf einer Landstraße außerhalb eines Ortes einen Radfahrer mit einem halben Meter seitlichem Abstand. 3Für zwei Meter seitlichen Abstand wäre genügend Platz gewesen. 2Der Radfahrer gerät plötzlich nach links unter die Räder des Lastwagens und stirbt. 4Ein Gutachten belegt, dass er auch bei zwei Metern Abstand zur selben Zeit unter die Räder geraten und an denselben Verletzungen gestorben wäre.
Trifft „Rechtmäßiges Alternativverhalten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPflichtverletzungDer Abstand von einem halben Meter ist beim Überholen eines Radfahrers außerorts zu gering.
- 2erfülltEingetretener ErfolgDer Radfahrer ist durch das Überrollen gestorben.
- 3erfülltPflichtgemäße VerhaltensalternativeAnna hätte den vorgeschriebenen Abstand von zwei Metern tatsächlich einhalten können.
- 4erfülltDerselbe Erfolg auch bei pflichtgemäßem VerhaltenAuch bei ausreichendem Abstand wäre derselbe tödliche Unfall eingetreten.
1Anna überholt mit ihrem Lastwagen auf einer Landstraße außerhalb eines Ortes einen Radfahrer mit einem halben Meter seitlichem Abstand. 3Für zwei Meter seitlichen Abstand wäre genügend Platz gewesen. 2Der Radfahrer gerät plötzlich nach links unter die Räder des Lastwagens und stirbt. Ein Gutachten belegt, dass er bei zwei Metern Abstand nicht vom Lastwagen erfasst worden wäre und überlebt hätte.
Trifft „Rechtmäßiges Alternativverhalten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPflichtverletzungDer Abstand von einem halben Meter ist beim Überholen eines Radfahrers außerorts zu gering.
- 2erfülltEingetretener ErfolgDer Radfahrer ist durch das Überrollen gestorben.
- 3erfülltPflichtgemäße VerhaltensalternativeAnna hätte den vorgeschriebenen Abstand von zwei Metern tatsächlich einhalten können.
- 4fehltDerselbe Erfolg auch bei pflichtgemäßem VerhaltenBei ausreichendem Abstand wäre der Radfahrer nicht erfasst worden und hätte überlebt.
Typische Fehler
FehlerAus dem gleichen Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten wird geschlossen, dass das tatsächliche Verhalten den Erfolg nicht verursacht habe.
RichtigAusgeschlossen wird die Zurechnung des Erfolgs zur Pflichtverletzung, nicht schon die tatsächliche Verursachung durch das Verhalten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata