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Rechtsfähigkeit

§ 1 BGB · Zivilrecht

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Merksatz

Entscheidend ist die Fähigkeit zur Rechtsträgerschaft, nicht das tatsächliche Bestehen einzelner Rechte oder Pflichten.

Rechtsfähig oder geschäftsfähig?Rechtsfähigkeit betrifft eigene Rechte und Pflichten. Geschäftsfähigkeit betrifft das selbstständige rechtsgeschäftliche Handeln.
Rechtsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit
Gegenstand
Eigene Rechte und Pflichten haben können.
Durch eigene Willenserklärungen wirksame Rechtsgeschäfte vornehmen können.
Beim neugeborenen Kind
Bereits vorhanden.
Noch nicht vorhanden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die drei Monate alte Mia bekommt von ihrer Großmutter 200 Euro geschenkt; ihre Eltern nehmen das Geld für sie an. 1Anschließend kaufen die Eltern im Namen von Mia ein Kinderbett für 100 Euro auf Rechnung.

Trifft „Rechtsfähigkeit“ hier zu?

„Rechtsfähigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechte und Pflichten als Bezugspunkt
    Aus Schenkung und Kauf entstehen Rechte und Pflichten, deren Zuordnung zu Mia in Frage steht.
    erfüllt
  2. 2
    Fähigkeit zur eigenen Trägerschaft
    Mia kann als geborener Mensch selbst Eigentümerin des Geldes und Schuldnerin des Kaufpreises sein, obwohl ihre Eltern für sie handeln.
    erfüllt
BFall B

1Tom kauft für seinen Hund Bello einen Futternapf. Im Kaufvertrag stehen Toms Name und Adresse; Tom bezahlt mit seinem Geld.

Trifft „Rechtsfähigkeit“ hier zu?

„Rechtsfähigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fähigkeit zur eigenen Trägerschaft

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechte und Pflichten als Bezugspunkt
    Aus dem Kauf entstehen Rechte und Pflichten, und es stellt sich die Frage, ob Bello sie haben kann.
    erfüllt
  2. 2
    Fähigkeit zur eigenen Trägerschaft
    Bello ist als Tier kein Rechtssubjekt; die Rechte und Pflichten aus dem Kauf entstehen für Tom.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerRechtsfähigkeit wird mit Geschäftsfähigkeit verwechselt und deshalb bei Säuglingen verneint.

RichtigEin Mensch ist bereits ab seiner vollständig abgeschlossenen Geburt rechtsfähig.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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