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Rechtlicher Grund

§ 812 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Ein rechtlicher Grund liegt vor, wenn der Vermögensvorteil durch eine wirksame Rechtsgrundlage – insbesondere einen wirksamen Vertrag, eine gesetzliche Verpflichtung oder eine behördliche Anordnung – gerechtfertigt ist und der Leistende daher zur Leistung verpflichtet war oder der Empfänger zum Behaltendürfen berechtigt ist.

Merksatz

Entscheidend ist, ob der Empfänger den konkreten Vermögensvorteil rechtlich behalten darf.

Wo wird der rechtliche Grund geprüft?Gezeigt ist der Grundaufbau der Leistungskondiktion. Der markierte Schritt fragt danach, ob der rechtliche Grund fehlt.
  1. 1
    Vorteil erhalten
    Der Empfänger hat einen vermögenswerten Vorteil erhalten.
  2. 2
    Zuwendung durch Leistung
    Der Vorteil beruht auf einer Leistung eines anderen.
  3. 3
    Fehlende Rechtfertigung
    Für den konkret erhaltenen Vorteil fehlt eine tragfähige rechtliche Grundlage.
  1. 1
    Vorteil erhalten Der Empfänger hat einen vermögenswerten Vorteil erhalten.
  2. 2
    Zuwendung durch Leistung Der Vorteil beruht auf einer Leistung eines anderen.
  3. 3
    Fehlende Rechtfertigung Für den konkret erhaltenen Vorteil fehlt eine tragfähige rechtliche Grundlage.
Rechtlicher Grund

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Mia kauft von Tom ein gebrauchtes Buch für 20 Euro. Tom gibt ihr das Buch. Mia überweist den vereinbarten Preis, und 1Toms Konto werden 20 Euro gutgeschrieben.

Trifft „Rechtlicher Grund“ hier zu?

„Rechtlicher Grund“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteil
    Tom erhält durch die Kontogutschrift einen Vermögensvorteil.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtfertigung durch Leistungspflicht oder Behaltensrecht
    Der Kaufvertrag rechtfertigt die Zahlung des vereinbarten Preises von 20 Euro.
    erfüllt
BFall B

Mia kauft von Tom ein gebrauchtes Buch für 20 Euro. Tom gibt ihr das Buch. 1Mia vertippt sich bei der Überweisung, sodass Toms Konto 30 statt 20 Euro gutgeschrieben werden. Mia verlangt nur die zusätzlichen 10 Euro zurück; weitere Geldabsprachen gibt es zwischen beiden nicht.

Trifft „Rechtlicher Grund“ hier zu?

„Rechtlicher Grund“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtfertigung durch Leistungspflicht oder Behaltensrecht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteil
    Auch die hier allein geprüften zusätzlichen 10 Euro erhöhen Toms Kontoguthaben.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtfertigung durch Leistungspflicht oder Behaltensrecht
    Für die zusätzlichen 10 Euro besteht weder eine Zahlungspflicht noch ein anderes Behaltensrecht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin wirksamer Vertrag wird pauschal als Rechtfertigung jeder Zahlung zwischen den Vertragsparteien behandelt.

RichtigDer Vertrag muss gerade den konkret zugewendeten Vorteil rechtfertigen, beim Kaufpreis also auch dessen Höhe.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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