Definitionen
Rechtlicher Grund
§ 812 Abs. 1 BGB · ZivilrechtEin rechtlicher Grund liegt vor, wenn der Vermögensvorteil durch eine wirksame Rechtsgrundlage – insbesondere einen wirksamen Vertrag, eine gesetzliche Verpflichtung oder eine behördliche Anordnung – gerechtfertigt ist und der Leistende daher zur Leistung verpflichtet war oder der Empfänger zum Behaltendürfen berechtigt ist.
Entscheidend ist, ob der Empfänger den konkreten Vermögensvorteil rechtlich behalten darf.
- 1Vorteil erhaltenDer Empfänger hat einen vermögenswerten Vorteil erhalten.
- 2Zuwendung durch LeistungDer Vorteil beruht auf einer Leistung eines anderen.
- 3Fehlende RechtfertigungFür den konkret erhaltenen Vorteil fehlt eine tragfähige rechtliche Grundlage.
- 1Vorteil erhalten Der Empfänger hat einen vermögenswerten Vorteil erhalten.
- 2Zuwendung durch Leistung Der Vorteil beruht auf einer Leistung eines anderen.
- 3Fehlende Rechtfertigung Für den konkret erhaltenen Vorteil fehlt eine tragfähige rechtliche Grundlage.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Mia kauft von Tom ein gebrauchtes Buch für 20 Euro. Tom gibt ihr das Buch. Mia überweist den vereinbarten Preis, und 1Toms Konto werden 20 Euro gutgeschrieben.
Trifft „Rechtlicher Grund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögensvorteilTom erhält durch die Kontogutschrift einen Vermögensvorteil.
- 2erfülltRechtfertigung durch Leistungspflicht oder BehaltensrechtDer Kaufvertrag rechtfertigt die Zahlung des vereinbarten Preises von 20 Euro.
Mia kauft von Tom ein gebrauchtes Buch für 20 Euro. Tom gibt ihr das Buch. 1Mia vertippt sich bei der Überweisung, sodass Toms Konto 30 statt 20 Euro gutgeschrieben werden. Mia verlangt nur die zusätzlichen 10 Euro zurück; weitere Geldabsprachen gibt es zwischen beiden nicht.
Trifft „Rechtlicher Grund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögensvorteilAuch die hier allein geprüften zusätzlichen 10 Euro erhöhen Toms Kontoguthaben.
- 2fehltRechtfertigung durch Leistungspflicht oder BehaltensrechtFür die zusätzlichen 10 Euro besteht weder eine Zahlungspflicht noch ein anderes Behaltensrecht.
Typische Fehler
FehlerEin wirksamer Vertrag wird pauschal als Rechtfertigung jeder Zahlung zwischen den Vertragsparteien behandelt.
RichtigDer Vertrag muss gerade den konkret zugewendeten Vorteil rechtfertigen, beim Kaufpreis also auch dessen Höhe.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata