Definitionen
Organstreitverfahren
Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 63 ff. BVerfGG · Öffentliches RechtDas Organstreitverfahren ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem über verfassungsrechtliche Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis der Beteiligten zueinander gestritten wird. Beteiligt sein können oberste Bundesorgane sowie andere Beteiligte, denen das Grundgesetz oder die Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans eigene organschaftliche Rechte zuweist.
Entscheidend sind die verfassungsrechtlichen Rechtspositionen der Beteiligten zueinander, nicht die allgemeine Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Eine Bundestagsfraktion verlangt von der Bundesregierung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage Auskunft darüber, wofür die Haushaltsmittel für eine Bundesstraße ausgegeben wurden. Die Bundesregierung lehnt jede Auskunft ab. Unmittelbar danach 1beantragt die Fraktion beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung 3die Feststellung, dass die Ablehnung ihr parlamentarisches Informationsrecht verletzt.
Trifft „Organstreitverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfahren vor dem BundesverfassungsgerichtDie Fraktion wendet sich an das für dieses Verfahren zuständige Gericht.
- 2erfülltBeteiligungsfähigkeit beider SeitenDie Fraktion ist ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Organteil, die Bundesregierung ein oberstes Bundesorgan.
- 3erfülltStreit über verfassungsrechtliche Rechte und Pflichten im Verhältnis der Beteiligten zueinanderGestritten wird über das parlamentarische Informationsrecht der Fraktion gegenüber der Bundesregierung.
2Eine Bundestagsfraktion hält ein vom Bundestag beschlossenes Steuergesetz für einen Eingriff in das Eigentum der Steuerpflichtigen, den das Grundgesetz nicht erlaubt. 1Sie beantragt beim Bundesverfassungsgericht gegen den Bundestag ausschließlich die Feststellung, dass das Gesetz das Eigentumsgrundrecht der Steuerpflichtigen verletzt. Auf eigene Rechte oder Rechte des Bundestages beruft sie sich nicht.
Trifft „Organstreitverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfahren vor dem BundesverfassungsgerichtDer Antrag wird beim Bundesverfassungsgericht gestellt.
- 2erfülltBeteiligungsfähigkeit beider SeitenDie Fraktion und der Bundestag gehören grundsätzlich zum Kreis der möglichen Beteiligten.
- 3fehltStreit über verfassungsrechtliche Rechte und Pflichten im Verhältnis der Beteiligten zueinanderDer Antrag betrifft ausschließlich Grundrechte der Steuerpflichtigen und keine organschaftlichen Rechtspositionen im Verhältnis zwischen Fraktion und Bundestag.
Typische Fehler
FehlerDas Verfahren wird als allgemeine Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns behandelt.
RichtigZu prüfen sind verfassungsrechtliche Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis der Beteiligten zueinander.
FehlerAls mögliche Beteiligte werden ausschließlich oberste Bundesorgane und deren Teile berücksichtigt.
RichtigAuch andere Beteiligte kommen in Betracht, wenn ihnen das Grundgesetz oder eine entsprechende Geschäftsordnung eigene organschaftliche Rechte zuweist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata