Definitionen
Organisiertes Fernabsatzsystem
§ 312c Abs. 1 BGB · ZivilrechtEin organisiertes Fernabsatzsystem liegt vor, wenn der Unternehmer seinen Vertrieb oder seine Dienstleistungen organisatorisch auf regelmäßige Geschäfte aus der Ferne ausgerichtet hat, bei denen Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss vollständig über Fernkommunikationsmittel möglich sind. Er kann dafür auch ein von einem Dritten bereitgestelltes System nutzen; ein daneben bestehender Vertrieb mit persönlichem Kontakt ist unschädlich.
Entscheidend ist die Organisation für regelmäßige Fernabschlüsse, nicht die bloße Nutzung von Telefon oder E-Mail.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena betreibt neben ihrem Buchladen einen Internetshop mit automatischer Bestellannahme. 1Eine Mitarbeiterin bearbeitet täglich die Onlinebestellungen an einem eigens eingerichteten Versandplatz. Paula kauft dort für sich ein Buch; 2alle Absprachen und der Kaufabschluss erfolgen über die Internetseite.
Trifft „Organisiertes Fernabsatzsystem“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOrganisatorische Ausrichtung auf regelmäßige Geschäfte aus der FernePersonal und Versandplatz sind dauerhaft für die wiederholte Abwicklung von Onlinebestellungen vorgesehen.
- 2erfülltVerhandlungen und Abschluss vollständig über Fernkommunikationsmittel möglichDie Internetseite ermöglicht sämtliche Absprachen und den Abschluss ohne persönlichen Kontakt.
Lena verkauft Bücher normalerweise nur in ihrem Laden und hat weder Personal noch betriebliche Abläufe für Bestellungen aus der Ferne vorgesehen. Paula fragt unvermittelt per E-Mail nach einem Buch für ihren privaten Gebrauch. 2Ausnahmsweise einigen sich beide ausschließlich per E-Mail über den Kauf, und Lena verpackt und verschickt das Buch einmalig selbst.
Trifft „Organisiertes Fernabsatzsystem“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltOrganisatorische Ausrichtung auf regelmäßige Geschäfte aus der FerneLena wickelt nur ausnahmsweise einen einzelnen Kauf aus der Ferne ab, ohne dafür eine betriebliche Organisation vorzuhalten.
- 2erfülltVerhandlungen und Abschluss vollständig über Fernkommunikationsmittel möglichDie Absprachen und der Abschluss können vollständig per E-Mail erfolgen.
Typische Fehler
FehlerEin organisiertes Fernabsatzsystem wird verneint, sobald der Unternehmer auch ein Ladengeschäft betreibt.
RichtigEin organisierter Fernvertrieb kann neben einem Ladengeschäft bestehen; der gesamte Vertrieb muss nicht auf Fernabschlüsse beschränkt sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema