Definitionen
Organschaftliches Innenrecht
Öffentliches RechtDas organschaftliche Innenrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen und Regelungen, die das Verhältnis zwischen den Organen eines Rechtsträgers (insbesondere einer juristischen Person des öffentlichen Rechts) untereinander sowie die interne Kompetenzverteilung, Willensbildung und Verfahrensabläufe innerhalb des Rechtsträgers regeln, ohne nach außen gegenüber Dritten unmittelbar Wirkung zu entfalten. Es bildet die Grundlage für Organstreitigkeiten, bei denen Organe oder Organteile eigene organschaftliche Rechte gegenüber anderen Organen desselben Rechtsträgers geltend machen.
Entscheidend ist die Binnenordnung der Organe, nicht eine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Außenstehenden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Geschäftsordnung des Bundestages weist dem Ausschussvorsitzenden die Organisation und Leitung der Ausschusssitzungen zu. Diese Regel betrifft ausschließlich die Aufgabenverteilung innerhalb des Ausschusses und richtet sich nicht an Außenstehende.
Trifft „Organschaftliches Innenrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsnorm oder rechtliche RegelungDie Geschäftsordnung enthält eine rechtlich verbindliche Aufgabenzuweisung.
- 2erfülltOrganbeziehungen oder organisatorische Abläufe innerhalb eines RechtsträgersGeregelt werden Aufgaben eines Organteils innerhalb des Bundestages.
- 3erfülltKeine unmittelbare Wirkung gegenüber DrittenDie Aufgabenzuweisung gestaltet keine Rechtsverhältnisse zu Außenstehenden unmittelbar.
2Vor einer Sitzung bittet der Vorsitzende eines Bundestagsausschusses die übrigen Ausschussmitglieder, künftig freiwillig fünf Minuten früher zu kommen. Jedes Mitglied soll selbst entscheiden, ob es der Bitte folgt. 3Die Bitte richtet sich ausschließlich an die Ausschussmitglieder.
Trifft „Organschaftliches Innenrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltRechtsnorm oder rechtliche RegelungDie freiwillige Bitte begründet keine rechtliche Verpflichtung.
- 2erfülltOrganbeziehungen oder organisatorische Abläufe innerhalb eines RechtsträgersDie Bitte betrifft den organisatorischen Umgang zwischen dem Vorsitzenden und den übrigen Ausschussmitgliedern.
- 3erfülltKeine unmittelbare Wirkung gegenüber DrittenDie interne Bitte entfaltet keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Außenstehenden.
Typische Fehler
FehlerAnnehmen, ein Organ könne jeden internen Regelverstoß im Organstreit rügen, auch ohne Bezug zu organschaftlichen Rechten.
RichtigOrganstreitigkeiten dienen dem Schutz organschaftlicher Rechte und nicht einer allgemeinen Kontrolle aller internen Regelverstöße.