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Organschaftliches Innenrecht

Öffentliches Recht

Das organschaftliche Innenrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen und Regelungen, die das Verhältnis zwischen den Organen eines Rechtsträgers (insbesondere einer juristischen Person des öffentlichen Rechts) untereinander sowie die interne Kompetenzverteilung, Willensbildung und Verfahrensabläufe innerhalb des Rechtsträgers regeln, ohne nach außen gegenüber Dritten unmittelbar Wirkung zu entfalten. Es bildet die Grundlage für Organstreitigkeiten, bei denen Organe oder Organteile eigene organschaftliche Rechte gegenüber anderen Organen desselben Rechtsträgers geltend machen.

Merksatz

Entscheidend ist die Binnenordnung der Organe, nicht eine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Außenstehenden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Geschäftsordnung des Bundestages weist dem Ausschussvorsitzenden die Organisation und Leitung der Ausschusssitzungen zu. Diese Regel betrifft ausschließlich die Aufgabenverteilung innerhalb des Ausschusses und richtet sich nicht an Außenstehende.

Trifft „Organschaftliches Innenrecht“ hier zu?

„Organschaftliches Innenrecht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsnorm oder rechtliche Regelung
    Die Geschäftsordnung enthält eine rechtlich verbindliche Aufgabenzuweisung.
    erfüllt
  2. 2
    Organbeziehungen oder organisatorische Abläufe innerhalb eines Rechtsträgers
    Geregelt werden Aufgaben eines Organteils innerhalb des Bundestages.
    erfüllt
  3. 3
    Keine unmittelbare Wirkung gegenüber Dritten
    Die Aufgabenzuweisung gestaltet keine Rechtsverhältnisse zu Außenstehenden unmittelbar.
    erfüllt
BFall B

2Vor einer Sitzung bittet der Vorsitzende eines Bundestagsausschusses die übrigen Ausschussmitglieder, künftig freiwillig fünf Minuten früher zu kommen. Jedes Mitglied soll selbst entscheiden, ob es der Bitte folgt. 3Die Bitte richtet sich ausschließlich an die Ausschussmitglieder.

Trifft „Organschaftliches Innenrecht“ hier zu?

„Organschaftliches Innenrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtsnorm oder rechtliche Regelung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsnorm oder rechtliche Regelung
    Die freiwillige Bitte begründet keine rechtliche Verpflichtung.
    fehlt
  2. 2
    Organbeziehungen oder organisatorische Abläufe innerhalb eines Rechtsträgers
    Die Bitte betrifft den organisatorischen Umgang zwischen dem Vorsitzenden und den übrigen Ausschussmitgliedern.
    erfüllt
  3. 3
    Keine unmittelbare Wirkung gegenüber Dritten
    Die interne Bitte entfaltet keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Außenstehenden.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAnnehmen, ein Organ könne jeden internen Regelverstoß im Organstreit rügen, auch ohne Bezug zu organschaftlichen Rechten.

RichtigOrganstreitigkeiten dienen dem Schutz organschaftlicher Rechte und nicht einer allgemeinen Kontrolle aller internen Regelverstöße.

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