Definitionen
Organtreue
Öffentliches RechtOrgantreue bezeichnet die Pflicht der Verfassungsorgane und Organteile innerhalb desselben Gemeinwesens, bei der Ausübung ihrer Kompetenzen auf die berechtigten Belange der anderen Organe und Organteile Rücksicht zu nehmen und deren Funktionsfähigkeit zu achten; sie gilt als ungeschriebener Grundsatz des Verfassungsrechts und findet im Kommunalrecht entsprechende Anwendung auf das Verhältnis der Gemeindeorgane untereinander.
Organtreue verlangt Rücksicht bei der Kompetenzausübung innerhalb desselben Gemeinwesens.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Bundesregierung und ein Ausschuss des Bundestages 2organisieren jeweils eine Anhörung zu einem Vorhaben des Bundes. Für beide Anhörungen sind dieselben Fachleute vorgesehen. 3Die Bundesregierung stimmt den Termin ihrer Anhörung mit dem Ausschuss ab, sodass die Fachleute an beiden Anhörungen teilnehmen können.
Trifft „Organtreue“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOrganbeziehung innerhalb desselben GemeinwesensDie Bundesregierung ist ein Verfassungsorgan des Bundes, der Ausschuss ein Teil eines weiteren Verfassungsorgans des Bundes.
- 2erfülltAusübung eigener KompetenzenBeide Stellen organisieren im Rahmen ihrer Aufgaben eigene Anhörungen.
- 3erfülltRücksicht auf berechtigte Belange und FunktionsfähigkeitDie Terminabstimmung berücksichtigt die Arbeit des Ausschusses und ermöglicht beiden Seiten die Befragung der Fachleute.
Die Bundesregierung und eine Landesregierung 2organisieren jeweils eine Anhörung zu einem Vorhaben, das Bund und Land gemeinsam betrifft. Für beide Anhörungen sind dieselben Fachleute vorgesehen. 3Die Bundesregierung stimmt den Termin ihrer Anhörung mit der Landesregierung ab, sodass die Fachleute an beiden Anhörungen teilnehmen können.
Trifft „Organtreue“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltOrganbeziehung innerhalb desselben GemeinwesensBundesregierung und Landesregierung gehören unterschiedlichen Gemeinwesen an, sodass ihr Verhältnis der Bundestreue zuzuordnen ist.
- 2erfülltAusübung eigener KompetenzenBeide Regierungen organisieren im Rahmen ihrer Aufgaben eigene Anhörungen.
- 3erfülltRücksicht auf berechtigte Belange und FunktionsfähigkeitDie Terminabstimmung berücksichtigt die Arbeit der anderen Regierung und ermöglicht beiden Seiten die Befragung der Fachleute.
Typische Fehler
FehlerDie Pflicht zur Organtreue wird erst ab Einleitung eines Organstreitverfahrens angenommen.
RichtigDie Pflicht gilt bereits bei der Kompetenzausübung und setzt kein anhängiges Verfahren voraus.
FehlerRücksichtspflichten im Verhältnis zwischen Bund und Ländern werden als Organtreue eingeordnet.
RichtigOrgantreue betrifft das Verhältnis von Organen und Organteilen innerhalb desselben Gemeinwesens.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema