Definitionen
Ortsteil
§ 34 Abs. 1 BauGB · Öffentliches RechtEin Ortsteil im Sinne des Bauplanungsrechts ist ein Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist; bloße Splittersiedlungen oder einzelne Gebäude genügen nicht.
Räumliche Nähe der Gebäude allein genügt nicht; entscheidend sind Gewicht und organische Siedlungsstruktur.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
In einer Gemeinde stehen 120 dauerhaft bewohnte Häuser an einem Netz miteinander verbundener Wohnstraßen. Die Häuser bilden mehrere regelmäßig angeordnete Baublöcke; Wasserleitungen, Abwasserkanäle und Stromleitungen folgen den Straßen. Die gesamte Siedlung wurde vor fünf Jahren nach einem einheitlichen Entwurf gebaut.
Trifft „Ortsteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBebauungskomplex im GemeindegebietDie Häuser bilden einen räumlich zusammengehörigen Bebauungskomplex innerhalb einer Gemeinde.
- 2erfülltGewisses Gewicht nach der Zahl der BautenDie umfangreiche Wohnbebauung besitzt nach ihrer Gebäudezahl das erforderliche Gewicht.
- 3erfülltOrganische SiedlungsstrukturDie aufeinander abgestimmte Bebauung und Erschließung zeigen eine geordnete Siedlungsstruktur.
Eine Gemeinde besteht überwiegend aus dicht bebauten Wohnvierteln mit jeweils mehreren hundert Häusern. 1Abseits davon stehen nur drei Wohnhäuser auf gleich großen Grundstücken nebeneinander an einer kurzen, geraden Straße. 3Wasserleitungen, Abwasserkanal und Stromleitungen verlaufen entlang dieser Straße bis zu weiteren unbebauten Grundstücken, die in derselben Reihe anschließen. Zwischen der Häusergruppe und den Wohnvierteln liegen 800 Meter Ackerland.
Trifft „Ortsteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBebauungskomplex im GemeindegebietAuch die kleine, räumlich zusammengehörige Häusergruppe bildet einen Bebauungskomplex innerhalb der Gemeinde.
- 2fehltGewisses Gewicht nach der Zahl der BautenDrei Wohnhäuser besitzen in dieser von großen Wohnvierteln geprägten Gemeinde nicht das erforderliche Gewicht.
- 3erfülltOrganische SiedlungsstrukturDie geordnete Straßenbebauung mit fortsetzbarer Erschließung bietet einen Ansatz für eine strukturierte Weiterentwicklung.
Typische Fehler
FehlerEin Bebauungszusammenhang wird bereits mit einem Ortsteil gleichgesetzt.
RichtigAuch räumlich zusammenhängende Gebäude müssen das erforderliche Gewicht und eine organische Siedlungsstruktur aufweisen.
FehlerEine neu und planmäßig errichtete Siedlung wird wegen fehlenden historischen Wachstums ausgeschlossen.
RichtigEntscheidend ist eine organische Siedlungsstruktur, nicht eine über längere Zeit gewachsene Bebauung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata