Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen

Originärer Eigentumserwerb

§§ 937, 946 ff., 958 BGB · Zivilrecht

Originärer (ursprünglicher) Eigentumserwerb ist der Erwerb von Eigentum unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig vom Recht eines Vormannes. Ob bestehende Rechte Dritter erlöschen, richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Typische Fälle sind Ersitzung (§ 937 BGB), Verbindung, Vermischung und Verarbeitung (§§ 946 ff. BGB) sowie der Eigentumserwerb an herrenlosen Sachen (§ 958 BGB).

Merksatz

Der Erwerb kraft Gesetzes allein genügt nicht; entscheidend ist die Unabhängigkeit vom Recht eines Vormannes.

Originär oder derivativ?Originärer Erwerb ist vom Recht eines Vormannes unabhängig. Ein Erwerb kraft Gesetzes kann dagegen auch derivativ sein, etwa bei einer Erbschaft.
Originärer Eigentumserwerb
Derivativer Eigentumserwerb
Recht des Vormannes
Der Erwerb ist davon unabhängig.
Der Erwerb wird davon abgeleitet.
Typische Fälle
Ersitzung; Verbindung, Vermischung und Verarbeitung; Aneignung.
Übereignung durch den Eigentümer; Erbfolge.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Auf einem Flohmarkt kauft Lea eine gebrauchte Holzfigur, die zuvor ihrem Eigentümer gestohlen worden war. Sie weiß davon nichts und hat auch keinen Anlass zu Zweifeln am Eigentum des Verkäufers. Lea behält die Figur zwölf Jahre lang ununterbrochen bei sich und hält sich während der gesamten Zeit für ihre Eigentümerin.

Trifft „Originärer Eigentumserwerb“ hier zu?

„Originärer Eigentumserwerb“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigentumserwerb unmittelbar kraft Gesetzes
    Lea erwirbt nach zehn Jahren gutgläubigen Eigenbesitzes durch Ersitzung unmittelbar kraft Gesetzes das Eigentum.
    erfüllt
  2. 2
    Unabhängigkeit vom Recht eines Vormannes
    Der Diebstahl verhindert zunächst den gutgläubigen Erwerb vom Verkäufer, nicht aber den späteren eigenständigen Erwerb durch Ersitzung.
    erfüllt
BFall B

Paul ist alleiniger Eigentümer einer Holzfigur. 1Nach seinem Tod ist seine Tochter Lea seine einzige Erbin.

Trifft „Originärer Eigentumserwerb“ hier zu?

„Originärer Eigentumserwerb“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unabhängigkeit vom Recht eines Vormannes

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigentumserwerb unmittelbar kraft Gesetzes
    Lea erwirbt das Eigentum an der Figur unmittelbar durch die gesetzliche Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB.
    erfüllt
  2. 2
    Unabhängigkeit vom Recht eines Vormannes
    Leas Erwerb leitet sich von Pauls Eigentum ab und ist deshalb derivativ.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerOriginärer Eigentumserwerb wird stets als Erwerb frei von bestehenden Rechten Dritter behandelt.

RichtigOb Rechte Dritter erlöschen, muss anhand der Vorschriften über den jeweiligen Erwerbstatbestand geprüft werden.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.