Definitionen
Konkrete Gefahr
StrafrechtEine konkrete Gefahr im strafrechtlichen Sinne liegt vor, wenn ein Zustand oder ein Verhalten nach den konkreten Umständen des Einzelfalls so beschaffen ist, dass der Eintritt eines Schadens am geschützten Rechtsgut als naheliegend erscheint, d.h. nur noch vom Zufall abhängt.
Nicht die typische Gefährlichkeit, sondern die kritische Zuspitzung des Einzelfalls ist entscheidend.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Paul schaut während der Autofahrt auf sein Handy. 2Als er wieder nach vorn blickt, steht Mia direkt vor seinem Auto; trotz einer Vollbremsung kann er nicht mehr rechtzeitig anhalten. 3Mia stolpert über einen Stein zur Seite, sodass das Auto sie um wenige Zentimeter verfehlt.
Trifft „Konkrete Gefahr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZustand oder Verhalten im konkreten EinzelfallBeurteilt wird Pauls Fahrverhalten in einer bestimmten Verkehrssituation.
- 2erfülltMöglicher Schaden an einem geschützten RechtsgutEin Zusammenstoß bedroht Mias körperliche Unversehrtheit.
- 3erfülltSchadenseintritt nur noch vom Zufall abhängigNur das zufällige Stolpern verhindert den unmittelbar bevorstehenden Zusammenstoß.
Paul schaut während der Autofahrt auf sein Handy und fährt mit 30 Kilometern pro Stunde auf Mia zu, die gerade die Fahrbahn überquert. Als er wieder nach vorn blickt, ist er noch 80 Meter von Mia entfernt. Er bremst gleichmäßig ab und hält 50 Meter vor ihr an.
Trifft „Konkrete Gefahr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZustand oder Verhalten im konkreten EinzelfallBeurteilt wird Pauls Fahrverhalten bei der Annäherung an Mia.
- 2erfülltMöglicher Schaden an einem geschützten RechtsgutBei einem Zusammenstoß könnte Mia körperlich verletzt werden.
- 3fehltSchadenseintritt nur noch vom Zufall abhängigDer große Abstand ermöglicht ein kontrolliertes Anhalten, ohne dass eine kritische Beinahekollision entsteht.
Typische Fehler
FehlerKonkrete Gefahr mit einer tatsächlich eingetretenen Rechtsgutsverletzung gleichsetzen.
RichtigEine konkrete Gefahr kann ohne Verletzung vorliegen, wenn der Schadenseintritt nur noch vom Zufall abhängt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata