Definitionen
Konkretisierung der Gattungsschuld
§ 243 Abs. 2 BGB · ZivilrechtDie Konkretisierung der Gattungsschuld bezeichnet den Vorgang, durch den sich die zunächst auf eine Gattung bezogene Leistungspflicht auf ein bestimmtes, vertragsgemäßes Einzelstück verengt, sobald der Schuldner das zur Leistung seinerseits Erforderliche getan hat, insbesondere bei einer Holschuld durch Aussondern und Bereithalten der Sache sowie erforderlichenfalls durch Benachrichtigen des Gläubigers, bei einer Schickschuld durch ordnungsgemäße Übergabe an eine geeignete Transportperson. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Gläubiger die Leistungsgefahr und der Schuldner ist von der Pflicht zur Beschaffung aus der Gattung befreit.
Der erforderliche Beitrag des Schuldners richtet sich danach, wo und wie er leisten muss.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea und ein Möbelhändler vereinbaren den Kauf eines neuen Küchenstuhls eines bestimmten Serienmodells, ohne ein einzelnes Exemplar festzulegen. Sie soll den Stuhl im Laden abholen, sobald der Händler ihr die Abholbereitschaft mitteilt. 2Der Händler nimmt einen mangelfreien Stuhl des vereinbarten Modells aus dem Bestand und stellt ihn mit Leas Namen im Abholbereich bereit. 3Anschließend erhält Lea die Nachricht des Händlers, dass sie den Stuhl während der Öffnungszeiten ab sofort abholen kann.
Trifft „Konkretisierung der Gattungsschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZunächst nur der Gattung nach bestimmte LeistungspflichtBeim Vertragsschluss ist nur das Modell bestimmt, nicht der einzelne zu liefernde Stuhl.
- 2erfülltBestimmung eines vertragsgemäßen EinzelstücksDer Händler hat einen passenden, mangelfreien Stuhl eindeutig für Lea ausgewählt.
- 3erfülltAlle schuldartabhängig erforderlichen Leistungshandlungen vorgenommenNach Auswahl und Bereitstellung ist auch die erforderliche Mitteilung an Lea erfolgt.
1Lea und ein Möbelhändler vereinbaren den Kauf eines neuen Küchenstuhls eines bestimmten Serienmodells, ohne ein einzelnes Exemplar festzulegen. Sie soll den Stuhl im Laden abholen, sobald der Händler ihr die Abholbereitschaft mitteilt. 2Der Händler nimmt einen mangelfreien Stuhl des vereinbarten Modells aus dem Bestand und stellt ihn mit Leas Namen im Abholbereich bereit. Der Händler hat Lea noch nicht über die Abholbereitschaft informiert.
Trifft „Konkretisierung der Gattungsschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZunächst nur der Gattung nach bestimmte LeistungspflichtBeim Vertragsschluss ist nur das Modell bestimmt, nicht der einzelne zu liefernde Stuhl.
- 2erfülltBestimmung eines vertragsgemäßen EinzelstücksDer Händler hat einen passenden, mangelfreien Stuhl eindeutig für Lea ausgewählt.
- 3fehltAlle schuldartabhängig erforderlichen Leistungshandlungen vorgenommenDie vereinbarte und hier erforderliche Mitteilung der Abholbereitschaft fehlt.
Typische Fehler
FehlerBei einer Holschuld werden Aussondern und Bereithalten stets als ausreichend angesehen.
RichtigIst eine Benachrichtigung über die Abholbereitschaft erforderlich, muss sie zur Auswahl und Bereitstellung hinzukommen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata