Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen

Konkludente Täuschung

§ 263 StGB · Strafrecht

Eine konkludente Täuschung liegt vor, wenn der Täter ohne ausdrückliche Erklärung der betreffenden Tatsache durch schlüssiges Verhalten nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont eine bestimmte Tatsachenbehauptung vermittelt, die der Wirklichkeit nicht entspricht.

Merksatz

Entscheidend ist, welche unwahre Tatsachenbehauptung das Verhalten aus Sicht des Empfängers vermittelt.

Erklärung oder fehlende Aufklärung?Links vermittelt das Verhalten selbst eine falsche Tatsache. Rechts liegt der Vorwurf darin, dass eine rechtlich gebotene Aufklärung ausbleibt.
Konkludente Täuschung
Täuschung durch Unterlassen
Erklärungswert
Das Verhalten vermittelt stillschweigend eine falsche Tatsachenbehauptung.
Das Verhalten enthält selbst keine falsche Tatsachenbehauptung.
Täuschungsverhalten
Aktives schlüssiges Verhalten.
Unterlassene Aufklärung trotz einer entsprechenden Garantenpflicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Im Restaurant bestellt Paul bei der Bedienung mit einem Fingerzeig auf die Speisekarte ein Essen, das er erst danach bezahlen soll. 3Er will von Anfang an nicht bezahlen, obwohl er genug Geld dabei hat. 1Über seine Zahlungsbereitschaft sagt er nichts.

Trifft „Konkludente Täuschung“ hier zu?

„Konkludente Täuschung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine ausdrückliche Erklärung der betreffenden Tatsache
    Paul erklärt seine Zahlungsbereitschaft nicht ausdrücklich.
    erfüllt
  2. 2
    Schlüssige Tatsachenbehauptung nach dem Empfängerhorizont
    Mit der Bestellung erklärt Paul aus Sicht der Bedienung zugleich seine gegenwärtige Bereitschaft, das Essen zu bezahlen.
    erfüllt
  3. 3
    Unwahrheit der Tatsachenbehauptung
    Die durch die Bestellung vermittelte Zahlungsbereitschaft besteht tatsächlich nicht.
    erfüllt
BFall B

2Im Restaurant bestellt Paul bei der Bedienung mit einem Fingerzeig auf die Speisekarte ein Essen, das er erst danach bezahlen soll. Er hat genug Geld dabei und will nach dem Essen den vollständigen Preis bezahlen. 1Über seine Zahlungsbereitschaft sagt er nichts.

Trifft „Konkludente Täuschung“ hier zu?

„Konkludente Täuschung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unwahrheit der Tatsachenbehauptung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine ausdrückliche Erklärung der betreffenden Tatsache
    Paul erklärt seine Zahlungsbereitschaft nicht ausdrücklich.
    erfüllt
  2. 2
    Schlüssige Tatsachenbehauptung nach dem Empfängerhorizont
    Mit der Bestellung erklärt Paul aus Sicht der Bedienung zugleich seine gegenwärtige Bereitschaft, das Essen zu bezahlen.
    erfüllt
  3. 3
    Unwahrheit der Tatsachenbehauptung
    Die vermittelte Zahlungsbereitschaft entspricht Pauls tatsächlichem Willen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerWeil eine ausdrückliche Erklärung fehlt, wird ohne weitere Prüfung eine Täuschung durch Unterlassen angenommen.

RichtigZunächst ist zu prüfen, ob das Verhalten selbst eine unwahre Tatsachenbehauptung vermittelt; dann liegt eine aktive konkludente Täuschung vor.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.