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Konkrete Lebensgefahr

§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB · Strafrecht

Konkrete Lebensgefahr liegt vor, wenn der Eintritt des Todes für einen bestimmten Menschen nach den Umständen des Einzelfalls so nahe liegt, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob der Tod eintritt oder ausbleibt. Für § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB genügt nach der Rechtsprechung, dass die Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben zu gefährden; eine konkrete Lebensgefahr ist nicht erforderlich.

Merksatz

Gefährliches Handeln allein genügt nicht; die Gefahr muss das Opfer tatsächlich in eine kritische Lage bringen.

Welche Gefahr verlangt § 224 Abs. 1 Nr. 5?Links steht die tatsächlich zugespitzte Todesgefahr, rechts die nach der Rechtsprechung ausreichende Gefährlichkeit der konkreten Behandlung.
Konkrete Lebensgefahr
Lebensgefährdende Behandlung
Gefahrenmaßstab
Die Lage ist so kritisch, dass der Todeseintritt nur noch vom Zufall abhängt.
Die Behandlung ist unter den konkreten Umständen generell zur Lebensgefährdung geeignet.
Rolle bei § 224
Nach der Rechtsprechung keine notwendige Voraussetzung dieser Variante.
Die gesetzlich erfasste Begehungsweise.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1T presst O mit beiden Händen so lange die Kehle zu, bis O bewusstlos wird und nicht mehr atmet. 2Eine zufällig vorbeikommende Passantin reißt T von O weg und beatmet O sofort. Der Notarzt stellt später fest, dass O ohne die sofortige Beatmung binnen weniger Minuten gestorben wäre.

Trifft „Konkrete Lebensgefahr“ hier zu?

„Konkrete Lebensgefahr“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Betroffenheit eines bestimmten Menschen
    Die Einwirkung betrifft mit O einen bestimmten Menschen.
    erfüllt
  2. 2
    Kritische Zuspitzung mit zufallsabhängigem Todeseintritt
    O überlebt die bereits eingetretene kritische Situation nur durch die zufällig sofort verfügbare Hilfe.
    erfüllt
BFall B

1T tritt O, der am Boden liegt, barfuß mehrfach mit großer Wucht gegen den Kopf. O hat eine blutende Platzwunde und starke Kopfschmerzen, ist aber durchgehend wach und ansprechbar. Die ärztliche Untersuchung ergibt keine Verletzung des Gehirns oder der Halsgefäße; Atmung, Kreislauf und Sauerstoffversorgung sind die ganze Zeit stabil.

Trifft „Konkrete Lebensgefahr“ hier zu?

„Konkrete Lebensgefahr“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kritische Zuspitzung mit zufallsabhängigem Todeseintritt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Betroffenheit eines bestimmten Menschen
    Die Tritte treffen mit O einen bestimmten Menschen.
    erfüllt
  2. 2
    Kritische Zuspitzung mit zufallsabhängigem Todeseintritt
    Trotz der gefährlichen Tritte ist nach den festgestellten Verletzungen und Körperfunktionen keine kritische Todesgefahr eingetreten.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der allgemeinen Eignung einer Handlung zur Lebensgefährdung wird ohne weitere Feststellungen auf eine konkrete Lebensgefahr geschlossen.

RichtigFür die konkrete Lebensgefahr muss die tatsächlich eingetretene Situation kritisch zugespitzt sein.

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