Definitionen
Konkludente Vollmacht
§ 167 BGB · ZivilrechtEine konkludente Vollmacht liegt vor, wenn der Vollmachtgeber die Bevollmächtigung nicht ausdrücklich, sondern durch schlüssiges Verhalten erklärt, aus dem ein objektiver Empfänger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§§ 133, 157 BGB) auf die Erteilung einer Vertretungsmacht schließen darf.
Entscheidend ist, ob das Verhalten aus objektiver Empfängersicht eine Bevollmächtigung erkennen lässt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena möchte ihre gebrauchte Kamera verkaufen. 2Ihr Bruder bietet vor einem Kaufinteressenten an, für sie den Preis auszuhandeln und den Verkauf abzuschließen. Daraufhin gibt Lena ihrem Bruder die Kamera samt Rechnung sowie einen Zettel mit ihrem Mindestpreis und geht zur Arbeit. 1Zu den Befugnissen ihres Bruders äußert sie sich weder mündlich noch schriftlich.
Trifft „Konkludente Vollmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine ausdrückliche BevollmächtigungLena erklärt nicht ausdrücklich, dass ihr Bruder den Verkauf für sie abschließen darf.
- 2erfülltSchlüssiges Verhalten mit objektiv erkennbarem BevollmächtigungsgehaltDie Übergabe als Reaktion auf das Angebot ist objektiv so zu verstehen, dass der Bruder den Verkauf für Lena abschließen darf.
Lena möchte ihre gebrauchte Kamera verkaufen und erwartet einen Kaufinteressenten. Sie stellt die Kamera vor ihren Bruder und bittet ihn in Gegenwart des Interessenten, sie diesem nur zu zeigen, bis sie selbst für das Verkaufsgespräch zurückkommt. 1Zu einer Befugnis ihres Bruders, den Verkauf für sie abzuschließen, äußert Lena sich weder mündlich noch schriftlich.
Trifft „Konkludente Vollmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine ausdrückliche BevollmächtigungLena erteilt ihrem Bruder keine ausdrückliche Befugnis zum Abschluss des Verkaufs.
- 2fehltSchlüssiges Verhalten mit objektiv erkennbarem BevollmächtigungsgehaltDie für alle erkennbare Aufgabe beschränkt sich auf das Zeigen der Kamera und umfasst keinen Verkaufsabschluss.
Typische Fehler
FehlerEine Vollmacht wird nur anerkannt, wenn der Vollmachtgeber die Vertretungsbefugnis ausdrücklich ausgesprochen oder aufgeschrieben hat.
RichtigEine Bevollmächtigung kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema