Definitionen
Konkretisierungstheorie
§ 16 StGB · StrafrechtNach der von Rechtsprechung und herrschender Lehre vertretenen Konkretisierungstheorie ist der Vorsatz des Täters auf ein hinreichend individualisiertes, konkretes Tatobjekt gerichtet. Geht die Tat auf ein anderes Objekt fehl (aberratio ictus), entfällt der Vorsatz hinsichtlich des tatsächlich getroffenen Objekts, sofern dieses nicht ebenfalls vom Vorsatz umfasst ist; dies gilt auch bei tatbestandlicher Gleichwertigkeit der Tatobjekte. Eine bloße Verwechslung des anvisierten und getroffenen Objekts (error in persona vel obiecto) lässt den Vorsatz bei tatbestandlicher Gleichwertigkeit unberührt.
Gleichwertigkeit der Tatobjekte ersetzt beim Fehlgehen der Tat keinen Vorsatz hinsichtlich des tatsächlich getroffenen Objekts.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anton zielt mit einer Pistole auf den vor ihm stehenden Bruno und will ihn töten. 3Dass Clara neben Bruno steht, weiß Anton nicht; er rechnet nur damit, Bruno zu treffen. 2Wegen eines unwillkürlichen Verreißens der Waffe fliegt die Kugel seitlich an Bruno vorbei und tötet Clara.
Trifft „Konkretisierungstheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorsatz auf ein individualisiertes TatobjektAntons Tötungsvorsatz richtet sich auf den konkret ausgewählten Bruno.
- 2erfülltFehlgehen auf ein anderes TatobjektDie Kugel verfehlt das ausgewählte Ziel und trifft stattdessen einen anderen Menschen.
- 3erfülltGetroffenes Tatobjekt nicht vom Vorsatz umfasstAnton hat einen Treffer bei Clara nicht in seinen Vorsatz aufgenommen.
1Anton zielt mit einer Pistole auf den vor ihm stehenden Bruno und will ihn töten. Er sieht Clara neben Bruno und hält es für möglich, dass er stattdessen sie tödlich trifft; das nimmt er hin. 2Wegen eines unwillkürlichen Verreißens der Waffe fliegt die Kugel seitlich an Bruno vorbei und tötet Clara.
Trifft „Konkretisierungstheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorsatz auf ein individualisiertes TatobjektAnton hat Bruno als konkretes Ziel seines Schusses ausgewählt.
- 2erfülltFehlgehen auf ein anderes TatobjektDer Schuss trifft nicht den anvisierten Bruno, sondern Clara.
- 3fehltGetroffenes Tatobjekt nicht vom Vorsatz umfasstAnton nimmt Claras möglichen Tod hin und handelt deshalb auch hinsichtlich ihrer Tötung mit bedingtem Vorsatz.
Typische Fehler
FehlerEine bloße Personenverwechslung wird wie ein Fehlgehen des Angriffs behandelt und deshalb der Vorsatz verneint.
RichtigTrifft der Täter die ausgewählte Person und irrt nur über deren Identität, bleibt sein Vorsatz bei tatbestandlicher Gleichwertigkeit bestehen.
FehlerAus dem fehlenden Vorsatz wird geschlossen, dass hinsichtlich des getroffenen Opfers jede Strafbarkeit ausscheidet.
RichtigEine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung ist gesondert zu prüfen und setzt deren eigene Voraussetzungen voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema