Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen

Konkretes Gefährdungsdelikt

z.B. § 315c StGB · Strafrecht

Ein konkretes Gefährdungsdelikt liegt vor, wenn der Tatbestand voraussetzt, dass das geschützte Rechtsgut durch die Tathandlung tatsächlich in eine konkrete Gefahr gebracht wurde, d.h. in eine Situation, in der der Eintritt des Schadens nur noch vom Zufall abhing.

Merksatz

Das Gesetz verlangt nicht bloß gefährliches Verhalten, sondern eine zugespitzte Gefahr für ein bestimmtes Rechtsgut.

Konkrete oder abstrakte Gefährdung?Links muss eine konkrete Gefahr im Einzelfall nachgewiesen werden. Rechts ist sie kein Tatbestandsmerkmal.
Konkretes Gefährdungsdelikt
Abstraktes Gefährdungsdelikt
Gefahrerfolg
Eine konkrete Gefahr ist Tatbestandsvoraussetzung.
Eine konkrete Gefahr ist keine Tatbestandsvoraussetzung.
Gefahrenmaßstab
Der Schadenseintritt hängt im Einzelfall nur noch vom Zufall ab.
Die typische Gefährlichkeit des tatbestandsmäßigen Verhaltens genügt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mit 2,0 Promille Alkohol im Blut fährt Paul mit 80 Stundenkilometern auf einer Landstraße. Wegen des Alkohols gerät er auf die Gegenfahrbahn, als ihm dort ein Auto entgegenkommt. 2Die andere Fahrerin verhindert einen Zusammenstoß nur durch sofortiges heftiges Ausweichen; die Autos verfehlen einander um wenige Zentimeter.

Trifft „Konkretes Gefährdungsdelikt“ hier zu?

„Konkretes Gefährdungsdelikt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gefährdung des geschützten Rechtsguts als Tatbestandsvoraussetzung
    Die hier zu prüfende Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB setzt zusätzlich zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit einen Gefahrerfolg voraus.
    erfüllt
  2. 2
    Schadenseintritt hängt nur noch vom Zufall ab
    Bei diesem Beinaheunfall hängt es nur noch vom Zufall ab, ob die andere Fahrerin verletzt wird.
    erfüllt
BFall B

1Mit 2,0 Promille Alkohol im Blut fährt Paul mit 80 Stundenkilometern auf einer Landstraße. Wegen des Alkohols gerät er kurz auf die Gegenfahrbahn, während das einzige entgegenkommende Auto noch 500 Meter entfernt ist. Paul kehrt sofort auf seine Fahrbahn zurück. Die andere Fahrerin muss weder bremsen noch ausweichen.

Trifft „Konkretes Gefährdungsdelikt“ hier zu?

„Konkretes Gefährdungsdelikt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schadenseintritt hängt nur noch vom Zufall ab

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gefährdung des geschützten Rechtsguts als Tatbestandsvoraussetzung
    Auch hier verlangt die zu prüfende Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB einen Gefahrerfolg.
    erfüllt
  2. 2
    Schadenseintritt hängt nur noch vom Zufall ab
    Wegen der großen Entfernung und der sofortigen Rückkehr entsteht keine Situation, in der eine Verletzung nur noch zufällig ausbleibt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerZusätzlich zur konkreten Gefahr wird eine Verletzung oder Sachbeschädigung verlangt.

RichtigEine Verletzung oder Sachbeschädigung ist nicht erforderlich; als Gefahrerfolg genügt die konkrete Gefahr.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.