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Konkrete Gefährdung

Strafrecht

Eine konkrete Gefährdung liegt vor, wenn ein Tatobjekt in eine Situation geraten ist, in der der Eintritt des Verletzungserfolges nur noch vom Zufall abhing, d.h. die Rechtsgutsverletzung nach dem konkreten Tatgeschehen als naheliegend erschien. Die Verletzung kann durch glückliche Umstände ausbleiben oder tatsächlich eintreten.

Merksatz

Allgemeine Gefährlichkeit genügt nicht; entscheidend ist die kritische Lage eines bestimmten Tatobjekts.

Konkrete oder abstrakte Gefährdung?Die konkrete Gefährdung verlangt eine kritische Lage im Einzelfall. Bei der abstrakten Gefährdung steht die allgemeine Gefährlichkeit des Verhaltens im Vordergrund.
Konkrete Gefährdung
Abstrakte Gefährdung
Bezugspunkt
Tatsächliche Situation eines bestimmten Tatobjekts
Allgemeine Gefährlichkeit einer Verhaltensweise
Verletzungsnähe
Der Verletzungseintritt hängt nur noch vom Zufall ab.
Eine kritische Lage im Einzelfall ist nicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena überholt mit 70 km/h auf einer schmalen Straße einen Lastwagen und fährt dabei direkt auf Toms entgegenkommenden Wagen zu. 2Tom bremst mit voller Kraft und lenkt auf einen zufällig freien Seitenstreifen. Lenas Wagen fährt mit nur wenigen Zentimetern Abstand an Toms Fahrertür vorbei; Tom bleibt unverletzt.

Trifft „Konkrete Gefährdung“ hier zu?

„Konkrete Gefährdung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatobjekt in einer konkreten Situation
    Tom ist als bestimmter Mensch dem unmittelbar herannahenden Wagen ausgesetzt.
    erfüllt
  2. 2
    Zufallsabhängigkeit des Verletzungseintritts
    Der äußerst knappe Ausgang und die zufällig vorhandene Ausweichmöglichkeit zeigen, dass Toms Unversehrtheit nur noch vom Zufall abhing.
    erfüllt
BFall B

1Lena überholt auf einer schmalen Straße einen Lastwagen, während Tom mit seinem Wagen entgegenkommt. Als Lena wieder vollständig auf ihrer Straßenseite fährt, sind die Wagen noch 300 Meter voneinander entfernt. Beide fahren mit 50 km/h weiter, ohne zu bremsen oder auszuweichen.

Trifft „Konkrete Gefährdung“ hier zu?

„Konkrete Gefährdung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zufallsabhängigkeit des Verletzungseintritts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatobjekt in einer konkreten Situation
    Mit Tom ist ein bestimmter Mensch in die tatsächliche Verkehrssituation einbezogen.
    erfüllt
  2. 2
    Zufallsabhängigkeit des Verletzungseintritts
    Der große Abstand nach dem Überholen lässt keine kritische Annäherung entstehen, bei der Toms Unversehrtheit vom Zufall abhängt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Beinaheunfall wird als unzureichend angesehen, weil niemand verletzt wurde.

RichtigEine Verletzung ist nicht erforderlich, wenn ihr Eintritt in der konkreten Situation nur noch vom Zufall abhing.

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