Definitionen
Der Kernbereich privater Lebensgestaltung bezeichnet den durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG absolut geschützten Bereich höchstpersönlicher Gedanken, Gefühle, Erlebnisse und Äußerungen ohne einen für die Gemeinschaft oder die Rechte anderer bedeutsamen Sozialbezug. Seine Abgrenzung richtet sich nach Inhalt und Umständen des Einzelfalls; auch der vertrauliche Austausch mit engsten Vertrauenspersonen kann dazugehören. Staatliche Eingriffe in diesen Bereich sind unzulässig und können nicht durch eine Abwägung mit anderen Interessen gerechtfertigt werden.
Der Kernbereich ist keine Frage der Abwägung, sondern eine absolute Grenze staatlicher Eingriffe.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena erzählt ihrer Ehefrau zu Hause bei geschlossener Tür 1von ihrer tiefsten Scham über den eigenen Körper und ihren sexuellen Empfindungen. Die beiden wollen das Gespräch für sich behalten. 2Sie sprechen ausschließlich über Lenas inneres Erleben, nicht über das Verhalten anderer Menschen oder über Straftaten.
Trifft „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHöchstpersönlicher InhaltDie Äußerungen betreffen intime Gefühle und werden der Ehefrau vertraulich mitgeteilt.
- 2erfülltKein bedeutsamer SozialbezugDas Gespräch betrifft keine bedeutsamen Gemeinschaftsbelange oder Rechte anderer.
2Lena hält in einem verschlossenen privaten Notizbuch ausschließlich fest, ob es an jedem Tag sonnig oder bewölkt war. Sie notiert keine persönlichen Empfindungen und macht keine Angaben über andere Menschen oder Straftaten. Die Aufzeichnungen teilt sie mit niemandem.
Trifft „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltHöchstpersönlicher InhaltBloße Wetterbeobachtungen betreffen trotz ihrer geheimen Aufbewahrung keine höchstpersönlichen Inhalte.
- 2erfülltKein bedeutsamer SozialbezugDiese privaten Wetteraufzeichnungen berühren keine bedeutsamen Gemeinschaftsbelange oder Rechte anderer.
Typische Fehler
FehlerJede private oder geheim gehaltene Angelegenheit wird dem absolut geschützten Kernbereich zugerechnet.
RichtigErforderlich sind höchstpersönliche Inhalte ohne einen für die Gemeinschaft oder die Rechte anderer bedeutsamen Sozialbezug.
FehlerEin Eingriff in den Kernbereich wird wegen besonders wichtiger Strafverfolgungsinteressen als verhältnismäßig und damit zulässig angesehen.
RichtigEin Eingriff in den Kernbereich lässt sich auch durch besonders gewichtige staatliche Interessen nicht rechtfertigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata