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Kindeswohlgefährdung

§ 1666 BGB · Zivilrecht

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen besteht, die bei ungehindertem Ablauf mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung führt.

Merksatz

Entscheidend ist eine konkret drohende erhebliche Schädigung, nicht schon jede Beeinträchtigung des Kindes.

Wie prüft das Gericht Schutzmaßnahmen?Die Gefährdung ist der Ausgangspunkt, aber noch nicht die vollständige Voraussetzung für gerichtliche Schutzmaßnahmen.
  1. 1
    Kindeswohlgefährdung
    Gegenwärtige Gefahr einer mit ziemlicher Sicherheit drohenden erheblichen Schädigung des Wohls oder Vermögens.
  2. 2
    Fehlende elterliche Abhilfe
    Die Eltern wollen oder können die Gefahr nicht abwenden.
  3. 3
    Auswahl erforderlicher Maßnahmen
    Das Familiengericht wählt die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen.
  1. 1
    Kindeswohlgefährdung Gegenwärtige Gefahr einer mit ziemlicher Sicherheit drohenden erheblichen Schädigung des Wohls oder Vermögens.
  2. 2
    Fehlende elterliche Abhilfe Die Eltern wollen oder können die Gefahr nicht abwenden.
  3. 3
    Auswahl erforderlicher Maßnahmen Das Familiengericht wählt die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen.
Kindeswohlgefährdung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Eltern waschen die Haut ihres achtjährigen Kindes täglich mit einem stark reizenden Reinigungsmittel. Das Kind hat bereits offene, entzündete Hautstellen. Die behandelnde Ärztin erklärt, dass bei unveränderter Anwendung sehr wahrscheinlich tiefe Hautschäden und bleibende Narben entstehen werden. Die Eltern verwenden das Mittel weiter.

Trifft „Kindeswohlgefährdung“ hier zu?

„Kindeswohlgefährdung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenwärtige Gefahr
    Die fortgesetzte Anwendung des reizenden Mittels begründet bereits jetzt eine Gefahr.
    erfüllt
  2. 2
    Wohl oder Vermögen des Kindes betroffen
    Betroffen ist die körperliche Gesundheit des Kindes.
    erfüllt
  3. 3
    Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten
    Nach der ärztlichen Einschätzung sind weitere Schäden mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
    erfüllt
  4. 4
    Erhebliche Schädigung
    Die drohenden tiefen Verletzungen und dauerhaften Narben haben erhebliches Gewicht.
    erfüllt
BFall B

Die Eltern waschen ihr achtjähriges Kind weiterhin täglich mit einer Seife, die bei ihm leichte Hautreizungen auslöst. Die Kinderärztin stellt nur kurz anhaltende Rötungen fest und erklärt, dass bei weiterer Verwendung sehr wahrscheinlich erneut solche Rötungen auftreten werden. Stärkere Schmerzen, Verletzungen, bleibende Schäden oder seelische Folgen sind nach ihrer Untersuchung nicht zu erwarten.

Trifft „Kindeswohlgefährdung“ hier zu?

„Kindeswohlgefährdung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erhebliche Schädigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenwärtige Gefahr
    Die fortgesetzte Verwendung begründet bereits jetzt das Risiko weiterer Hautreizungen.
    erfüllt
  2. 2
    Wohl oder Vermögen des Kindes betroffen
    Die Hautreizungen betreffen das körperliche Wohl des Kindes.
    erfüllt
  3. 3
    Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten
    Das erneute Auftreten der leichten Beeinträchtigungen ist mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
    erfüllt
  4. 4
    Erhebliche Schädigung
    Die ausschließlich leichten und kurz anhaltenden Rötungen erreichen nicht das erforderliche Gewicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Kindeswohlgefährdung wird erst bejaht, wenn das Kind nicht mehr bei seinen Eltern bleiben darf.

RichtigEine Gefährdung setzt keine notwendige Trennung voraus; zur Gefahrenabwehr können auch gerichtliche Gebote zur Inanspruchnahme von Hilfen ausreichen.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie festgestellte Kindeswohlgefährdung wird allein als ausreichende Voraussetzung für gerichtliche Schutzmaßnahmen behandelt.

RichtigZusätzlich ist erforderlich, dass die Eltern die Gefahr nicht abwenden wollen oder können.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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