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Kernbereichsschutz

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Der Kernbereichsschutz bezeichnet den verfassungsrechtlich garantierten absoluten Schutz des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), in den staatliche Stellen – insbesondere durch verdeckte Überwachungsmaßnahmen – unter keinen Umständen eingreifen dürfen; Erkenntnisse, die dennoch aus diesem Bereich gewonnen werden, unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot.

Merksatz

Auch wichtige staatliche Interessen rechtfertigen keinen Eingriff in den innersten privaten Lebensbereich.

Kernbereich oder übrige Privatsphäre?Nicht jede private Angelegenheit gehört zum unantastbaren Kern. Entscheidend ist der Inhalt, nicht allein der private Ort oder die Aufbewahrung.
Kernbereichsschutz
Schutz der übrigen Privatsphäre
Geschützter Bereich
Innerstes persönliches Leben
Private Lebensführung außerhalb dieses Kerns
Abwägung
Kein Zurücktreten hinter staatlichen Interessen
Eingriffe können unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig sein
Erkenntnisverwertung
Staatliche Verwertung ausgeschlossen
Kein absolutes Verwertungsverbot allein wegen des privaten Inhalts

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Bei einer Wohnungsdurchsuchung lesen und fotografieren Polizisten ein verschlossen aufbewahrtes Tagebuch. 1Die Verfasserin beschreibt darin ausschließlich ihre sexuellen Fantasien und persönlichen Schamgefühle. Die Einträge handeln weder von begangenen noch von geplanten Straftaten.

Trifft „Kernbereichsschutz“ hier zu?

„Kernbereichsschutz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Betroffenheit des innersten Privatlebens
    Diese höchstpersönlichen Aufzeichnungen ohne Straftatbezug gehören zum unantastbaren Kern privater Lebensgestaltung.
    erfüllt
  2. 2
    Handeln staatlicher Stellen
    Die Polizisten greifen durch das Lesen und Fotografieren als staatliche Amtsträger auf die Inhalte zu.
    erfüllt
BFall B

2Bei einer Wohnungsdurchsuchung lesen und fotografieren Polizisten ein Heft, das in einer Schublade liegt. Es enthält ausschließlich eine Einkaufsliste mit Brot, Milch und Waschmittel sowie den dazugehörigen Preisen.

Trifft „Kernbereichsschutz“ hier zu?

„Kernbereichsschutz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Betroffenheit des innersten Privatlebens

An der Definition geprüft

  1. 1
    Betroffenheit des innersten Privatlebens
    Die reine Einkaufsliste betrifft alltägliche Haushaltsorganisation und nicht den innersten persönlichen Lebensbereich.
    fehlt
  2. 2
    Handeln staatlicher Stellen
    Die Polizisten greifen durch das Lesen und Fotografieren als staatliche Amtsträger auf die Inhalte zu.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBei besonders schweren Straftaten wird ein Eingriff in den Kernbereich durch Abwägung gerechtfertigt.

RichtigAuch ein besonders gewichtiges Strafverfolgungsinteresse rechtfertigt keinen Eingriff in den unantastbaren Kernbereich.

Rechtsfolge falsch

FehlerBereits gewonnene Erkenntnisse aus dem Kernbereich werden trotz ihrer Herkunft für staatliche Ermittlungen verwendet.

RichtigAus dem Kernbereich gewonnene Erkenntnisse dürfen staatlich nicht verwertet werden.

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