Definitionen
Kernbereich
Art. 19 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtDer Kernbereich bezeichnet den absolut geschützten, unantastbaren Wesensgehalt eines Grundrechts oder einer verfassungsrechtlich garantierten Institution, in den auch durch Gesetz oder auf sonstige Weise nicht eingegriffen werden darf und der jeder Abwägung entzogen ist.
Auch gewichtige Gemeinwohlinteressen erlauben keinen Eingriff in den Kernbereich.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2In ihrer Wohnung spricht Anna mit ihrem Ehemann über ihre innersten sexuellen Wünsche und Gefühle. Das Gespräch betrifft ausschließlich ihre persönlichen Empfindungen und keine Straftaten. 1Eine Behörde zeichnet das Gespräch heimlich mit einem versteckten Mikrofon auf.
Trifft „Kernbereich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zu einem Grundrecht oder einer verfassungsrechtlich garantierten InstitutionDas heimliche Mitschneiden betrifft Annas allgemeines Persönlichkeitsrecht und den grundrechtlichen Schutz ihrer Wohnung.
- 2erfülltAbsolut geschützter WesensgehaltDas vertrauliche Gespräch über rein persönliche sexuelle Empfindungen gehört zur absolut geschützten Intimsphäre.
In ihrer Wohnung telefoniert Anna mit einem Lieferanten über Einkaufspreise und Liefertermine für ihr Geschäft. 1Eine Behörde zeichnet das Gespräch heimlich mit einem versteckten Mikrofon auf.
Trifft „Kernbereich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zu einem Grundrecht oder einer verfassungsrechtlich garantierten InstitutionDas heimliche Mitschneiden betrifft Annas allgemeines Persönlichkeitsrecht und den grundrechtlichen Schutz ihrer Wohnung.
- 2fehltAbsolut geschützter WesensgehaltGeschäftliche Preis- und Terminabsprachen gehören nicht zum absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung.
Typische Fehler
FehlerDie Unantastbarkeit wird nur auf Gesetze bezogen; behördliche Einzelmaßnahmen werden davon ausgenommen.
RichtigAuch behördliche Einzelmaßnahmen müssen den Kernbereich wahren.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema