Definitionen
Das Kindeswohl bezeichnet die Gesamtheit der für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes wesentlichen Interessen und Bedürfnisse; es bildet gemäß § 1697a BGB vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Vorgaben den maßgeblichen Entscheidungsmaßstab in gerichtlichen Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten der elterlichen Sorge und ist auch bei staatlichen Eingriffen in das Elternrecht vorrangig zu berücksichtigen. Das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG dient dem Wohl des Kindes; zugleich ist das Kind Träger eigener Grundrechte.
Elterliche Wünsche ersetzen nicht die Prüfung, was für die Entwicklung des Kindes wesentlich ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Die achtjährige Lea hört wegen einer Hörstörung ihre Lehrerin und andere Kinder nur sehr schlecht. 1Eine Ärztin hat für sie ein Hörgerät empfohlen, mit dem sie Sprache wieder gut verstehen kann. Ihre Eltern sind uneinig, ob Lea das Gerät bekommen soll.
Trifft „Kindeswohl“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltInteressen oder Bedürfnisse des KindesLea hat ein gesundheitliches Bedürfnis nach einer Versorgung ihrer Hörstörung.
- 2erfülltWesentliche Bedeutung für die kindliche EntwicklungDas Hörvermögen ist hier für Leas Lernen und ihre sozialen Kontakte wesentlich.
Die achtjährige Lea soll auf einem Ausflug Saft aus einem Einwegbecher bekommen. Es stehen ein blauer und ein grüner Becher bereit, die sich nur in der Farbe unterscheiden. 1Lea findet den blauen etwas hübscher, würde aber ebenso gern aus dem grünen trinken. Ihre Eltern streiten darüber, welche Farbe sie auswählen sollen.
Trifft „Kindeswohl“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltInteressen oder Bedürfnisse des KindesDie Farbvorliebe ist ein persönliches Interesse Leas.
- 2fehltWesentliche Bedeutung für die kindliche EntwicklungDie einmalige Wahl zwischen austauschbaren Becherfarben hat keine wesentliche Bedeutung für Leas Entwicklung.
Typische Fehler
FehlerEine bessere Betreuungsmöglichkeit außerhalb der Familie wird als ausreichender Grund für eine Trennung von den Eltern angesehen.
RichtigEine Trennung gegen den Willen der Erziehungsberechtigten braucht eine gesetzliche Grundlage und die besonderen Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 GG; eine bloß bessere Betreuungsalternative genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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