Definitionen
Klagebefugnis analog § 42 II VwGO
§ 42 II VwGO analog · Öffentliches RechtDie Klagebefugnis analog § 42 II VwGO ist insbesondere bei der allgemeinen Leistungsklage und nach der Rechtsprechung grundsätzlich auch bei der allgemeinen Feststellungsklage erforderlich. Sie ist gegeben, wenn der Kläger eine mögliche Verletzung eigener subjektiver Rechte durch das beanstandete Verwaltungshandeln oder im Zusammenhang mit dem streitigen Rechtsverhältnis geltend macht.
Ob die behauptete eigene Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt, wird hier noch nicht abschließend geprüft.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Stadt schreibt auf ihrer amtlichen Internetseite, Anna habe Geld aus der Stadtkasse gestohlen. Anna hat kein Geld aus der Stadtkasse genommen. Anna klagt gegen die Stadt auf Entfernung der Aussage.
Trifft „Klagebefugnis analog § 42 II VwGO“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKlageart mit entsprechender AnwendungFür die begehrte Entfernung der amtlichen Veröffentlichung ist die allgemeine Leistungsklage statthaft.
- 2erfülltMöglichkeit einer RechtsverletzungDie unwahre öffentliche Beschuldigung kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen.
- 3erfülltEigene subjektive RechteDie Aussage betrifft Anna selbst und damit ihr eigenes allgemeines Persönlichkeitsrecht.
- 4erfülltGeltendmachungAnna macht die mögliche Rechtsverletzung mit ihrem Entfernungsbegehren gerichtlich geltend.
Die Stadt schreibt auf ihrer amtlichen Internetseite, Anna habe Geld aus der Stadtkasse gestohlen. Anna hat kein Geld aus der Stadtkasse genommen. Ihr Nachbar Ben klagt im eigenen Namen gegen die Stadt auf Entfernung der Aussage, um ausschließlich Annas Ruf zu schützen.
Trifft „Klagebefugnis analog § 42 II VwGO“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKlageart mit entsprechender AnwendungFür das Entfernungsbegehren ist die allgemeine Leistungsklage statthaft.
- 2erfülltMöglichkeit einer RechtsverletzungDie unwahre öffentliche Beschuldigung kann Annas allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen.
- 3fehltEigene subjektive RechteBen beruft sich ausschließlich auf Annas Persönlichkeitsrecht und nicht auf ein eigenes subjektives Recht.
- 4erfülltGeltendmachungBen macht die mögliche Verletzung von Annas Recht gerichtlich geltend.
Typische Fehler
FehlerEin allgemeines Interesse an rechtmäßigem Verwaltungshandeln wird für ausreichend gehalten.
RichtigGrundsätzlich muss der Kläger eine mögliche Verletzung eigener subjektiver Rechte geltend machen.