Definitionen
Error in persona vel objecto
§ 16 StGB · StrafrechtDer error in persona vel objecto ist ein Irrtum des Täters über die Identität oder sonstige Eigenschaften des Handlungsobjekts, und zwar über einen Menschen (error in persona) oder eine Sache (error in objecto); der Täter trifft zwar das von ihm ins Auge gefasste Objekt, dieses ist jedoch nicht das, für das er es hält. Handelt es sich bei dem getroffenen und dem vorgestellten Objekt um gleichwertige Tatobjekte (tatbestandsäquivalente Objekte), ist der Irrtum als bloßer Motivirrtum unbeachtlich und lässt den Vorsatz unberührt; bei nicht gleichwertigen Objekten liegt ein beachtlicher Irrtum vor, der den Vorsatz bezüglich des getroffenen Objekts ausschließt (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB), wobei hinsichtlich des vorgestellten Objekts ein Versuch in Betracht kommt.
Für den Vorsatz zählt die tatbestandliche Gleichwertigkeit, nicht die individuelle Identität des getroffenen Objekts.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anton will Bruno töten. In der Dämmerung 1hält er Cem für Bruno und 2zielt auf Cem. Der Schuss trifft Cem, der daran stirbt.
Trifft „Error in persona vel objecto“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIrrtum über Identität oder Eigenschaften des HandlungsobjektsAnton verwechselt die Identität des Menschen, auf den er schießt.
- 2erfülltTreffen des ins Auge gefassten ObjektsCem ist sowohl das anvisierte als auch das tatsächlich getroffene Opfer.
Anton will Bruno töten. 2Er erkennt Bruno auf dem Gehweg und schießt gezielt auf ihn. Die Kugel trifft Bruno, der daran stirbt.
Trifft „Error in persona vel objecto“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltIrrtum über Identität oder Eigenschaften des HandlungsobjektsAnton erkennt Bruno richtig und irrt sich nicht über dessen Identität oder Eigenschaften.
- 2erfülltTreffen des ins Auge gefassten ObjektsAnton trifft genau den Menschen, auf den er gezielt hat.
Anton will Bruno töten. Er erkennt Bruno auf dem Gehweg und schießt auf ihn. Die Kugel wird an einem Ast abgelenkt und trifft stattdessen den bislang unbemerkten Cem, der daran stirbt.
Trifft „Error in persona vel objecto“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltIrrtum über Identität oder Eigenschaften des HandlungsobjektsAnton verwechselt niemanden, sondern erkennt den anvisierten Bruno richtig.
- 2fehltTreffen des ins Auge gefassten ObjektsDer Schuss trifft nicht den anvisierten Bruno, sondern den unbemerkten Cem.
Typische Fehler
FehlerEin Treffer auf ein anderes als das anvisierte Objekt wird als error in persona vel objecto eingeordnet.
RichtigBei dieser Objektverwechslung trifft der Täter gerade das von ihm anvisierte Objekt.
FehlerJede Verwechslung des Tatobjekts wird als vorsatzausschließend behandelt.
RichtigBei tatbestandlich gleichwertigen Objekten bleibt der Vorsatz trotz der Verwechslung bestehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata