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Error in persona vel objecto

§ 16 StGB · Strafrecht

Der error in persona vel objecto ist ein Irrtum des Täters über die Identität oder sonstige Eigenschaften des Handlungsobjekts, und zwar über einen Menschen (error in persona) oder eine Sache (error in objecto); der Täter trifft zwar das von ihm ins Auge gefasste Objekt, dieses ist jedoch nicht das, für das er es hält. Handelt es sich bei dem getroffenen und dem vorgestellten Objekt um gleichwertige Tatobjekte (tatbestandsäquivalente Objekte), ist der Irrtum als bloßer Motivirrtum unbeachtlich und lässt den Vorsatz unberührt; bei nicht gleichwertigen Objekten liegt ein beachtlicher Irrtum vor, der den Vorsatz bezüglich des getroffenen Objekts ausschließt (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB), wobei hinsichtlich des vorgestellten Objekts ein Versuch in Betracht kommt.

Merksatz

Für den Vorsatz zählt die tatbestandliche Gleichwertigkeit, nicht die individuelle Identität des getroffenen Objekts.

Objektverwechslung oder Fehlgehen der Tat?Links wird das anvisierte Objekt verwechselt, rechts wird es verfehlt.
Error in persona vel objecto
Aberratio ictus
Fehlerquelle
Der Täter irrt über die Identität oder Eigenschaften des anvisierten Objekts.
Die Tatausführung weicht vom anvisierten Ziel ab.
Getroffenes Objekt
Das anvisierte Objekt wird getroffen.
Ein anderes als das anvisierte Objekt wird getroffen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anton will Bruno töten. In der Dämmerung 1hält er Cem für Bruno und 2zielt auf Cem. Der Schuss trifft Cem, der daran stirbt.

Trifft „Error in persona vel objecto“ hier zu?

„Error in persona vel objecto“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Irrtum über Identität oder Eigenschaften des Handlungsobjekts
    Anton verwechselt die Identität des Menschen, auf den er schießt.
    erfüllt
  2. 2
    Treffen des ins Auge gefassten Objekts
    Cem ist sowohl das anvisierte als auch das tatsächlich getroffene Opfer.
    erfüllt
BFall B

Anton will Bruno töten. 2Er erkennt Bruno auf dem Gehweg und schießt gezielt auf ihn. Die Kugel trifft Bruno, der daran stirbt.

Trifft „Error in persona vel objecto“ hier zu?

„Error in persona vel objecto“ trifft nicht zu.Es fehlt: Irrtum über Identität oder Eigenschaften des Handlungsobjekts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Irrtum über Identität oder Eigenschaften des Handlungsobjekts
    Anton erkennt Bruno richtig und irrt sich nicht über dessen Identität oder Eigenschaften.
    fehlt
  2. 2
    Treffen des ins Auge gefassten Objekts
    Anton trifft genau den Menschen, auf den er gezielt hat.
    erfüllt
CFall CAbgrenzung zu Aberratio ictus

Anton will Bruno töten. Er erkennt Bruno auf dem Gehweg und schießt auf ihn. Die Kugel wird an einem Ast abgelenkt und trifft stattdessen den bislang unbemerkten Cem, der daran stirbt.

Trifft „Error in persona vel objecto“ hier zu?

„Error in persona vel objecto“ trifft nicht zu.Es fehlt: Irrtum über Identität oder Eigenschaften des Handlungsobjekts, Treffen des ins Auge gefassten Objekts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Irrtum über Identität oder Eigenschaften des Handlungsobjekts
    Anton verwechselt niemanden, sondern erkennt den anvisierten Bruno richtig.
    fehlt
  2. 2
    Treffen des ins Auge gefassten Objekts
    Der Schuss trifft nicht den anvisierten Bruno, sondern den unbemerkten Cem.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Treffer auf ein anderes als das anvisierte Objekt wird als error in persona vel objecto eingeordnet.

RichtigBei dieser Objektverwechslung trifft der Täter gerade das von ihm anvisierte Objekt.

Rechtsfolge falsch

FehlerJede Verwechslung des Tatobjekts wird als vorsatzausschließend behandelt.

RichtigBei tatbestandlich gleichwertigen Objekten bleibt der Vorsatz trotz der Verwechslung bestehen.

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