Definitionen
Erschleichen
§ 265a StGB · StrafrechtErschleichen ist das Erlangen einer Leistung durch täuschungsähnliches Verhalten, bei dem der Täter die Leistung ohne Wissen oder gegen den Willen des Berechtigten erlangt, indem er grundsätzlich die zur Kontrolle vorgesehenen Sicherungsmechanismen umgeht oder überwindet; eine ausdrückliche Täuschung im Sinne des § 263 StGB ist nicht erforderlich. Bei der Beförderung genügt es nach der Rechtsprechung, dass der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen.
Unberechtigtes Mitfahren kann nach der Rechtsprechung auch ohne Umgehung von Kontrollen ein Erschleichen sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Schwimmbad öffnet sein Eingangsdrehkreuz nur nach dem Scannen einer bezahlten Eintrittskarte. 2Lena hat keine Eintrittskarte und will den Eintrittspreis sparen. Als das Personal gerade wegschaut, 3klettert sie über das Drehkreuz und 1gelangt in das Schwimmbad.
Trifft „Erschleichen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErlangen einer LeistungLena erhält den entgeltpflichtigen Zutritt zu einer Einrichtung.
- 2erfülltOhne Wissen oder gegen den Willen des BerechtigtenLena verschafft sich den Zutritt ohne die vom Betreiber verlangte bezahlte Eintrittskarte.
- 3erfülltTäuschungsähnliches VerhaltenDas Überklettern des Drehkreuzes überwindet die vorgesehene Zugangssicherung.
Das Busunternehmen erlaubt die Mitfahrt nur mit gültiger Fahrkarte. Ben steigt ohne Fahrkarte ein und erklärt vor der Abfahrt dem Fahrer und allen Fahrgästen laut, dass er keine Fahrkarte hat und auch keine bezahlen wird. 2Der Fahrer fordert ihn zum Aussteigen auf und erklärt, ihn ohne Fahrkarte nicht mitnehmen zu wollen. Ben bleibt im Bus und 1fährt bis zur nächsten Haltestelle mit.
Trifft „Erschleichen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErlangen einer LeistungBen nimmt die Beförderungsleistung des Busunternehmens in Anspruch.
- 2erfülltOhne Wissen oder gegen den Willen des BerechtigtenBen fährt trotz der ausdrücklich erklärten Ablehnung des Fahrers mit.
- 3fehltTäuschungsähnliches VerhaltenDurch seine offene Erklärung gegenüber dem Fahrer und allen Fahrgästen erweckt Ben keinen Anschein ordnungsgemäßer Mitfahrt.
Typische Fehler
FehlerJedes unberechtigte Mitfahren wird ohne weitere Prüfung als Erschleichen eingeordnet.
RichtigNach der Rechtsprechung muss der Täter zusätzlich allgemein den Anschein erwecken, die Beförderungsbedingungen zu erfüllen.
FehlerErschleichen wird mit einer Täuschung des Personals im Sinne des Betrugs gleichgesetzt.
RichtigEine ausdrückliche Täuschung im Sinne des Betrugs ist für das Erschleichen nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema