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Ersitzungsfrist

§ 937 I BGB · Zivilrecht

Die Ersitzungsfrist bezeichnet den Zeitraum von zehn Jahren, während dessen der Erwerber eine bewegliche Sache im Eigenbesitz gehabt haben muss, um das Eigentum daran durch Ersitzung zu erwerben.

Merksatz

Für die Frist zählt Besitz als eigene Sache, nicht Besitz für einen anderen.

Wann ist die Besitzzeit erfüllt?Gezeigt ist der Verlauf ohne Hemmung oder Unterbrechung; weitere Voraussetzungen des Eigentumserwerbs bleiben offen.
  1. Beginn
    Beginn des Eigenbesitzes
    Die Person beginnt, eine bewegliche Sache als eigene zu besitzen.
  2. Nach zehn Jahren
    Zehnjährige Besitzzeit erfüllt
    Bei fortbestehendem Eigenbesitz ist die erforderliche Besitzzeit abgelaufen.
  1. Beginn des Eigenbesitzes Die Person beginnt, eine bewegliche Sache als eigene zu besitzen.
  2. Zehnjährige Besitzzeit erfüllt Bei fortbestehendem Eigenbesitz ist die erforderliche Besitzzeit abgelaufen.
Zehn Jahre Eigenbesitz

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara kauft eine zuvor gestohlene Holzfigur und nimmt sie mit nach Hause. Von dem Diebstahl weiß sie nichts; sie hält sich ohne Anlass zu Zweifeln für die Eigentümerin und bleibt in diesem Glauben. Seit der Übergabe verwahrt und nutzt sie die Figur elf volle Jahre ohne Unterbrechung als ihre eigene.

Trifft „Ersitzungsfrist“ hier zu?

„Ersitzungsfrist“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ablauf von zehn Jahren
    Die erforderlichen zehn Jahre sind vollständig vergangen.
    erfüllt
  2. 2
    Bewegliche Sache
    Die Holzfigur ist ein beweglicher körperlicher Gegenstand.
    erfüllt
  3. 3
    Eigenbesitz
    Mara besitzt die Figur während dieses Zeitraums als ihr gehörend.
    erfüllt
BFall B

Mara kauft eine zuvor gestohlene 2Holzfigur und nimmt sie mit nach Hause. Von dem Diebstahl weiß sie nichts; sie hält sich ohne Anlass zu Zweifeln für die Eigentümerin und bleibt in diesem Glauben. 3Seit der Übergabe verwahrt und nutzt sie die Figur erst neun volle Jahre ohne Unterbrechung als ihre eigene.

Trifft „Ersitzungsfrist“ hier zu?

„Ersitzungsfrist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ablauf von zehn Jahren

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ablauf von zehn Jahren
    Nach erst neun Jahren ist die erforderliche Besitzzeit noch nicht erreicht.
    fehlt
  2. 2
    Bewegliche Sache
    Die Holzfigur ist ein beweglicher körperlicher Gegenstand.
    erfüllt
  3. 3
    Eigenbesitz
    Mara besitzt die Figur während dieses Zeitraums als ihr gehörend.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus zehnjährigem Eigenbesitz wird unabhängig vom guten Glauben auf einen Eigentumserwerb geschlossen.

RichtigWer schon zu Beginn des Eigenbesitzes nicht gutgläubig ist oder vor Fristablauf vom fehlenden Eigentum erfährt, erwirbt trotz Zeitablaufs kein Eigentum durch Ersitzung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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