Definitionen
Ersitzungsfrist
§ 937 I BGB · ZivilrechtDie Ersitzungsfrist bezeichnet den Zeitraum von zehn Jahren, während dessen der Erwerber eine bewegliche Sache im Eigenbesitz gehabt haben muss, um das Eigentum daran durch Ersitzung zu erwerben.
Für die Frist zählt Besitz als eigene Sache, nicht Besitz für einen anderen.
- BeginnBeginn des EigenbesitzesDie Person beginnt, eine bewegliche Sache als eigene zu besitzen.
- Nach zehn JahrenZehnjährige Besitzzeit erfülltBei fortbestehendem Eigenbesitz ist die erforderliche Besitzzeit abgelaufen.
- Beginn des Eigenbesitzes Die Person beginnt, eine bewegliche Sache als eigene zu besitzen.
- Zehnjährige Besitzzeit erfüllt Bei fortbestehendem Eigenbesitz ist die erforderliche Besitzzeit abgelaufen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara kauft eine zuvor gestohlene Holzfigur und nimmt sie mit nach Hause. Von dem Diebstahl weiß sie nichts; sie hält sich ohne Anlass zu Zweifeln für die Eigentümerin und bleibt in diesem Glauben. Seit der Übergabe verwahrt und nutzt sie die Figur elf volle Jahre ohne Unterbrechung als ihre eigene.
Trifft „Ersitzungsfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAblauf von zehn JahrenDie erforderlichen zehn Jahre sind vollständig vergangen.
- 2erfülltBewegliche SacheDie Holzfigur ist ein beweglicher körperlicher Gegenstand.
- 3erfülltEigenbesitzMara besitzt die Figur während dieses Zeitraums als ihr gehörend.
Mara kauft eine zuvor gestohlene 2Holzfigur und nimmt sie mit nach Hause. Von dem Diebstahl weiß sie nichts; sie hält sich ohne Anlass zu Zweifeln für die Eigentümerin und bleibt in diesem Glauben. 3Seit der Übergabe verwahrt und nutzt sie die Figur erst neun volle Jahre ohne Unterbrechung als ihre eigene.
Trifft „Ersitzungsfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltAblauf von zehn JahrenNach erst neun Jahren ist die erforderliche Besitzzeit noch nicht erreicht.
- 2erfülltBewegliche SacheDie Holzfigur ist ein beweglicher körperlicher Gegenstand.
- 3erfülltEigenbesitzMara besitzt die Figur während dieses Zeitraums als ihr gehörend.
Typische Fehler
FehlerAus zehnjährigem Eigenbesitz wird unabhängig vom guten Glauben auf einen Eigentumserwerb geschlossen.
RichtigWer schon zu Beginn des Eigenbesitzes nicht gutgläubig ist oder vor Fristablauf vom fehlenden Eigentum erfährt, erwirbt trotz Zeitablaufs kein Eigentum durch Ersitzung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema