Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Erlaubtes Risiko

— · Strafrecht

Das erlaubte Risiko bezeichnet die sozialadäquate Schaffung eines rechtlich gebilligten Gefahrenpotenzials, das trotz seiner abstrakten Gefährlichkeit von der Rechtsordnung als unvermeidliche Begleiterscheinung gesellschaftlich nützlicher Tätigkeiten hingenommen wird und damit bereits die Tatbestandsmäßigkeit oder jedenfalls die objektive Zurechnung des Erfolgs ausschließt.

Merksatz

Entscheidend ist nicht die Gefährlichkeit allein, sondern die rechtliche Billigung des verbleibenden Risikos.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Taxifahrerin Lea bringt einen Fahrgast zum Bahnhof und fährt auf einer trockenen, übersichtlichen Straße 3mit 40 Kilometern pro Stunde bei erlaubten 50. Sie beobachtet aufmerksam den Verkehr, ihr Auto ist technisch einwandfrei und es gibt keine Anzeichen für eine besondere Gefahr. Ein erwachsener Fußgänger stolpert unvermittelt auf dem Gehweg und fällt unmittelbar vor das Auto. 1Lea bremst sofort, kann den tödlichen Zusammenstoß wegen des geringen Abstands aber auch durch Ausweichen nicht verhindern.

Trifft „Erlaubtes Risiko“ hier zu?

„Erlaubtes Risiko“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abstrakte Gefährlichkeit
    Auch beim sorgfältigen Betrieb eines Autos besteht grundsätzlich eine Verletzungsgefahr.
    erfüllt
  2. 2
    Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit
    Die Beförderung eines Fahrgasts dient einem gesellschaftlich anerkannten Verkehrszweck.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtliche Billigung
    Lea verletzt keine Sorgfaltspflicht; die verbleibende Unfallgefahr wird rechtlich hingenommen.
    erfüllt
BFall B

2Taxifahrerin Lea bringt einen Fahrgast zum Bahnhof und fährt mit 90 Kilometern pro Stunde bei erlaubten 50. Die Straße ist trocken und übersichtlich, Lea beobachtet aufmerksam den Verkehr und ihr Auto ist technisch einwandfrei. Ein erwachsener Fußgänger stolpert unvermittelt auf dem Gehweg und fällt vor das Auto. 1Lea bremst sofort, erfasst den Fußgänger jedoch tödlich; mit 50 Kilometern pro Stunde hätte sie rechtzeitig anhalten können.

Trifft „Erlaubtes Risiko“ hier zu?

„Erlaubtes Risiko“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtliche Billigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abstrakte Gefährlichkeit
    Vom Betrieb des Autos geht grundsätzlich eine Verletzungsgefahr aus.
    erfüllt
  2. 2
    Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit
    Die Beförderung bleibt ihrem Zweck nach eine gesellschaftlich nützliche Tätigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtliche Billigung
    Die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung schafft eine rechtlich missbilligte zusätzliche Gefahr.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerDas erlaubte Risiko wird als Rechtfertigungsgrund erst bei der Rechtswidrigkeit geprüft.

RichtigEs ist bereits auf Tatbestandsebene zu berücksichtigen und kann insbesondere die objektive Zurechnung des Erfolgs ausschließen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.