Definitionen
Erlaubtes Risiko
— · StrafrechtDas erlaubte Risiko bezeichnet die sozialadäquate Schaffung eines rechtlich gebilligten Gefahrenpotenzials, das trotz seiner abstrakten Gefährlichkeit von der Rechtsordnung als unvermeidliche Begleiterscheinung gesellschaftlich nützlicher Tätigkeiten hingenommen wird und damit bereits die Tatbestandsmäßigkeit oder jedenfalls die objektive Zurechnung des Erfolgs ausschließt.
Entscheidend ist nicht die Gefährlichkeit allein, sondern die rechtliche Billigung des verbleibenden Risikos.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Taxifahrerin Lea bringt einen Fahrgast zum Bahnhof und fährt auf einer trockenen, übersichtlichen Straße 3mit 40 Kilometern pro Stunde bei erlaubten 50. Sie beobachtet aufmerksam den Verkehr, ihr Auto ist technisch einwandfrei und es gibt keine Anzeichen für eine besondere Gefahr. Ein erwachsener Fußgänger stolpert unvermittelt auf dem Gehweg und fällt unmittelbar vor das Auto. 1Lea bremst sofort, kann den tödlichen Zusammenstoß wegen des geringen Abstands aber auch durch Ausweichen nicht verhindern.
Trifft „Erlaubtes Risiko“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbstrakte GefährlichkeitAuch beim sorgfältigen Betrieb eines Autos besteht grundsätzlich eine Verletzungsgefahr.
- 2erfülltGesellschaftlich nützliche TätigkeitDie Beförderung eines Fahrgasts dient einem gesellschaftlich anerkannten Verkehrszweck.
- 3erfülltRechtliche BilligungLea verletzt keine Sorgfaltspflicht; die verbleibende Unfallgefahr wird rechtlich hingenommen.
2Taxifahrerin Lea bringt einen Fahrgast zum Bahnhof und fährt mit 90 Kilometern pro Stunde bei erlaubten 50. Die Straße ist trocken und übersichtlich, Lea beobachtet aufmerksam den Verkehr und ihr Auto ist technisch einwandfrei. Ein erwachsener Fußgänger stolpert unvermittelt auf dem Gehweg und fällt vor das Auto. 1Lea bremst sofort, erfasst den Fußgänger jedoch tödlich; mit 50 Kilometern pro Stunde hätte sie rechtzeitig anhalten können.
Trifft „Erlaubtes Risiko“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbstrakte GefährlichkeitVom Betrieb des Autos geht grundsätzlich eine Verletzungsgefahr aus.
- 2erfülltGesellschaftlich nützliche TätigkeitDie Beförderung bleibt ihrem Zweck nach eine gesellschaftlich nützliche Tätigkeit.
- 3fehltRechtliche BilligungDie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung schafft eine rechtlich missbilligte zusätzliche Gefahr.
Typische Fehler
FehlerDas erlaubte Risiko wird als Rechtfertigungsgrund erst bei der Rechtswidrigkeit geprüft.
RichtigEs ist bereits auf Tatbestandsebene zu berücksichtigen und kann insbesondere die objektive Zurechnung des Erfolgs ausschließen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata