Definitionen
Erlöschen der Erlaubnis
§ 8 GastG · Öffentliches RechtDie Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein Jahr Nichtnutzung kann die Erlaubnis ohne behördliche Aufhebung beenden.
- ErteilungAusgangspunktDie Erteilung ist der Bezugspunkt für die Frist zur Aufnahme des Betriebs.
- Ablauf eines JahresErlaubnis endetOhne Betriebsaufnahme und ohne wirksame Verlängerung erlischt die Erlaubnis.
- Ausgangspunkt Die Erteilung ist der Bezugspunkt für die Frist zur Aufnahme des Betriebs.
- Erlaubnis endet Ohne Betriebsaufnahme und ohne wirksame Verlängerung erlischt die Erlaubnis.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara erhält am 3. Februar 2024 die behördliche Erlaubnis, eine Gaststätte mit Alkoholausschank zu betreiben. 2Bis zum 5. März 2025 hat sie den Betrieb nicht aufgenommen. 3Die Behörde hat die Frist für den Betriebsbeginn nicht verlängert.
Trifft „Erlöschen der Erlaubnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGaststättenerlaubnisMara wurde der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte gestattet.
- 2erfülltEin Jahr ohne Betriebsbeginn oder BetriebsausübungSeit der Erteilung ist mehr als ein Jahr vergangen, ohne dass Mara den Betrieb begonnen hat.
- 3erfülltKeine noch laufende FristverlängerungEs bleibt bei der gesetzlichen Jahresfrist.
1Mara erhält am 3. Februar 2024 die behördliche Erlaubnis, eine Gaststätte mit Alkoholausschank zu betreiben. Wegen einer länger dauernden schweren Erkrankung Maras verlängert die Behörde am 10. Januar 2025 die Frist für den Betriebsbeginn bis zum 4. August 2025. 2Bis zum 5. März 2025 hat sie den Betrieb nicht aufgenommen.
Trifft „Erlöschen der Erlaubnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGaststättenerlaubnisMara wurde der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte gestattet.
- 2erfülltEin Jahr ohne Betriebsbeginn oder BetriebsausübungSeit der Erteilung ist mehr als ein Jahr vergangen, ohne dass Mara den Betrieb begonnen hat.
- 3fehltKeine noch laufende FristverlängerungAm 5. März 2025 läuft die wegen der Erkrankung verlängerte Frist noch.
Typische Fehler
FehlerEin wichtiger Grund wird so behandelt, als verlängere er die Frist automatisch.
RichtigEin solcher Grund ermöglicht eine behördliche Verlängerung, ersetzt diese Entscheidung aber nicht.