Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Erlöschen der Erlaubnis

§ 8 GastG · Öffentliches Recht

Die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Merksatz

Ein Jahr Nichtnutzung kann die Erlaubnis ohne behördliche Aufhebung beenden.

Wann endet sie ohne Betriebsaufnahme?Gezeigt ist nur die fehlende Betriebsaufnahme. Eine Fristverlängerung kann das Erlöschen hinausschieben.
  1. Erteilung
    Ausgangspunkt
    Die Erteilung ist der Bezugspunkt für die Frist zur Aufnahme des Betriebs.
  2. Ablauf eines Jahres
    Erlaubnis endet
    Ohne Betriebsaufnahme und ohne wirksame Verlängerung erlischt die Erlaubnis.
  1. Ausgangspunkt Die Erteilung ist der Bezugspunkt für die Frist zur Aufnahme des Betriebs.
  2. Erlaubnis endet Ohne Betriebsaufnahme und ohne wirksame Verlängerung erlischt die Erlaubnis.
Ein Jahr ohne Fristverlängerung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara erhält am 3. Februar 2024 die behördliche Erlaubnis, eine Gaststätte mit Alkoholausschank zu betreiben. 2Bis zum 5. März 2025 hat sie den Betrieb nicht aufgenommen. 3Die Behörde hat die Frist für den Betriebsbeginn nicht verlängert.

Trifft „Erlöschen der Erlaubnis“ hier zu?

„Erlöschen der Erlaubnis“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gaststättenerlaubnis
    Mara wurde der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte gestattet.
    erfüllt
  2. 2
    Ein Jahr ohne Betriebsbeginn oder Betriebsausübung
    Seit der Erteilung ist mehr als ein Jahr vergangen, ohne dass Mara den Betrieb begonnen hat.
    erfüllt
  3. 3
    Keine noch laufende Fristverlängerung
    Es bleibt bei der gesetzlichen Jahresfrist.
    erfüllt
BFall B

1Mara erhält am 3. Februar 2024 die behördliche Erlaubnis, eine Gaststätte mit Alkoholausschank zu betreiben. Wegen einer länger dauernden schweren Erkrankung Maras verlängert die Behörde am 10. Januar 2025 die Frist für den Betriebsbeginn bis zum 4. August 2025. 2Bis zum 5. März 2025 hat sie den Betrieb nicht aufgenommen.

Trifft „Erlöschen der Erlaubnis“ hier zu?

„Erlöschen der Erlaubnis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine noch laufende Fristverlängerung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gaststättenerlaubnis
    Mara wurde der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte gestattet.
    erfüllt
  2. 2
    Ein Jahr ohne Betriebsbeginn oder Betriebsausübung
    Seit der Erteilung ist mehr als ein Jahr vergangen, ohne dass Mara den Betrieb begonnen hat.
    erfüllt
  3. 3
    Keine noch laufende Fristverlängerung
    Am 5. März 2025 läuft die wegen der Erkrankung verlängerte Frist noch.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin wichtiger Grund wird so behandelt, als verlängere er die Frist automatisch.

RichtigEin solcher Grund ermöglicht eine behördliche Verlängerung, ersetzt diese Entscheidung aber nicht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.