Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Einstweilige Anordnung (Verwaltungsprozess)

§ 123 VwGO · Öffentliches Recht

Die einstweilige Anordnung ist ein verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz, der auch schon vor Klageerhebung beantragt werden kann und durch den das Gericht zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis (Regelungsanordnung, § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO) oder zur Sicherung eines gefährdeten Rechts des Antragstellers (Sicherungsanordnung, § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO) vorläufige Maßnahmen trifft, sofern ein Anordnungsanspruch und ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht werden (§ 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).

Merksatz

Ohne glaubhaft gemachte Eilbedürftigkeit genügt auch ein bestehender Anspruch nicht.

Einstweilige Anordnung oder § 80 Abs. 5 VwGO?Zuerst das Rechtsschutzziel bestimmen: Die beiden Wege des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes haben unterschiedliche Anwendungsbereiche und Prüfungsmaßstäbe.
Einstweilige Anordnung
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
Anwendungsbereich
Außerhalb der Fälle der §§ 80, 80a VwGO.
Vorläufiger Rechtsschutz bei der Anfechtung eines Verwaltungsakts.
Entscheidungsmaßstab
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund müssen glaubhaft gemacht werden.
Abwägung von Vollzugsinteresse und Aussetzungsinteresse unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Beamter erfüllt alle Anforderungen einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle, wird aber von der Stadt wegen eines angeblich fehlenden Fortbildungsabschlusses ausgeschlossen. 3Sein Abschlusszeugnis liegt in der Bewerbungsakte; als einzigen Grund für den Ausschluss nennt die Stadt den angeblich fehlenden Abschluss. 4Die Stadt kündigt schriftlich an, der ausgewählten Person in drei Tagen die Ernennungsurkunde für das höhere Amt auszuhändigen. 1Der Beamte legt diese Unterlagen dem Verwaltungsgericht vor und beantragt im Eilverfahren, 2die Stelle bis zu einer erneuten Auswahlentscheidung unbesetzt zu lassen.

Trifft „Einstweilige Anordnung (Verwaltungsprozess)“ hier zu?

„Einstweilige Anordnung (Verwaltungsprozess)“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Antrag auf verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz
    Der Beamte beantragt gerichtlichen Schutz in einem beamtenrechtlichen Streit.
    erfüllt
  2. 2
    Vorläufige Sicherung oder Regelung
    Die vorläufige Freihaltung soll seinen Anspruch auf ordnungsgemäße Berücksichtigung im Auswahlverfahren sichern.
    erfüllt
  3. 3
    Glaubhaft gemachter Anordnungsanspruch
    Die vorgelegten Unterlagen belegen einen Anspruch auf erneute Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung seines Abschlusses.
    erfüllt
  4. 4
    Glaubhaft gemachter Anordnungsgrund
    Die unmittelbar bevorstehende Ernennung gefährdet die Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs.
    erfüllt
BFall B

Ein Beamter erfüllt alle Anforderungen einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle, wird aber von der Stadt wegen eines angeblich fehlenden Fortbildungsabschlusses ausgeschlossen. 3Sein Abschlusszeugnis liegt in der Bewerbungsakte; als einzigen Grund für den Ausschluss nennt die Stadt den angeblich fehlenden Abschluss. Die Stadt sichert ihm schriftlich und verbindlich zu, die Stelle bis zum rechtskräftigen Abschluss seines bereits laufenden Klageverfahrens unbesetzt zu lassen. 1Der Beamte legt diese Unterlagen dem Verwaltungsgericht vor und beantragt im Eilverfahren, 2die Stelle bis zu einer erneuten Auswahlentscheidung unbesetzt zu lassen.

Trifft „Einstweilige Anordnung (Verwaltungsprozess)“ hier zu?

„Einstweilige Anordnung (Verwaltungsprozess)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Glaubhaft gemachter Anordnungsgrund

An der Definition geprüft

  1. 1
    Antrag auf verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz
    Der Beamte stellt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht.
    erfüllt
  2. 2
    Vorläufige Sicherung oder Regelung
    Der Antrag zielt auf eine vorläufige Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs.
    erfüllt
  3. 3
    Glaubhaft gemachter Anordnungsanspruch
    Die vorgelegten Unterlagen belegen einen Anspruch auf erneute Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung seines Abschlusses.
    erfüllt
  4. 4
    Glaubhaft gemachter Anordnungsgrund
    Wegen der verbindlich zugesicherten Freihaltung droht während des Klageverfahrens keine Ernennung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin glaubhaft gemachter Anspruch wird für ausreichend gehalten, ohne die Eilbedürftigkeit zu prüfen.

RichtigNeben dem Anordnungsanspruch muss auch ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht werden.

Verwechslung

FehlerGegen einen sofort vollziehbaren belastenden Verwaltungsakt wird ein Antrag nach § 123 VwGO gestellt, um dessen Vollziehung zu verhindern.

RichtigDie Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung richtet sich nach §§ 80, 80a VwGO, nicht nach § 123 VwGO.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.