Definitionen
Eintragungsfähige Tatsache
§ 8 HGB · ZivilrechtEine eintragungsfähige Tatsache ist ein Umstand, der nach den gesetzlichen Vorschriften Gegenstand einer Eintragung in ein öffentliches Register (insbesondere das Grundbuch oder das Handelsregister) sein kann und dessen Eintragung entweder konstitutive oder deklaratorische Wirkung entfaltet.
Eintragungsfähigkeit betrifft die rechtliche Möglichkeit der Eintragung, nicht deren tatsächliche Durchführung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lina betreibt ein im Handelsregister eingetragenes Handelsunternehmen und 1erteilt Paul ausdrücklich Prokura. Sie möchte die Erteilung 2im Handelsregister vermerken lassen.
Trifft „Eintragungsfähige Tatsache“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtlich eröffnete EintragungsmöglichkeitDie Erteilung einer Prokura ist nach § 53 Abs. 1 HGB zur Eintragung vorgesehen; die Eintragung bestätigt die bereits wirksame Vertretungsmacht.
- 2erfülltÖffentliches Register als EintragungsortDas Handelsregister ist ein öffentliches Register.
Lina betreibt ein im Handelsregister eingetragenes Handelsunternehmen und hat Paul ausdrücklich Prokura erteilt. Intern vereinbaren beide, dass Paul keine Geschäfte über 10.000 Euro abschließen soll. Lina möchte allein diese Betragsgrenze 2im Handelsregister vermerken lassen.
Trifft „Eintragungsfähige Tatsache“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltRechtlich eröffnete EintragungsmöglichkeitEine bloß interne Betragsbeschränkung der Prokura ist wegen ihrer fehlenden Außenwirkung nach § 50 Abs. 1 HGB nicht eintragungsfähig.
- 2erfülltÖffentliches Register als EintragungsortAuch die gewünschte Eintragung der Betragsgrenze betrifft ein öffentliches Register.
Typische Fehler
FehlerEs wird angenommen, dass die betreffende Rechtswirkung stets erst durch die Registereintragung entsteht.
RichtigDie Eintragung kann rechtsbegründend wirken oder einen bereits bestehenden Rechtszustand lediglich bestätigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema