Definitionen
Eintragungsbewilligung
§ 19 GBO · ZivilrechtDie Eintragungsbewilligung ist die einseitige, empfangsbedürftige verfahrensrechtliche Willenserklärung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung unmittelbar rechtlich nachteilig betroffen wird, gegenüber dem Grundbuchamt, mit der er der begehrten Eintragung zustimmt.
Bei der Bewilligung zählt die rechtliche Beeinträchtigung, nicht ein bloß wirtschaftliches Interesse.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna ist als Alleineigentümerin eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Beim Grundbuchamt geht ein Schreiben mit notariell beglaubigter Unterschrift von Anna ein, in dem sie im eigenen Namen erklärt, dass sie mit der Eintragung einer Grundschuld über 50.000 Euro zugunsten der Bank auf ihrem Grundstück einverstanden ist.
Trifft „Eintragungsbewilligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitige, empfangsbedürftige VerfahrenserklärungAnna gibt allein eine Erklärung für das Grundbuchverfahren ab, die beim Grundbuchamt eingeht.
- 2erfülltUnmittelbare rechtliche Beeinträchtigung des ErklärendenDie einzutragende Grundschuld würde Annas Eigentum unmittelbar belasten.
- 3erfülltErklärung gegenüber dem GrundbuchamtAnna richtet ihre Erklärung an das Grundbuchamt, dem sie auch zugeht.
- 4erfülltZustimmung zur begehrten EintragungAnna erklärt ausdrücklich ihr Einverständnis mit der konkret bezeichneten Eintragung.
Ben ist als Alleineigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Clara hat keine Rechte an dem Grundstück. Beim Grundbuchamt geht ein Schreiben mit notariell beglaubigter Unterschrift von Clara ein, in dem sie im eigenen Namen erklärt, dass sie mit der Eintragung einer Grundschuld über 50.000 Euro zugunsten der Bank auf Bens Grundstück einverstanden ist.
Trifft „Eintragungsbewilligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitige, empfangsbedürftige VerfahrenserklärungClara gibt allein eine Erklärung für das Grundbuchverfahren ab, die beim Grundbuchamt eingeht.
- 2fehltUnmittelbare rechtliche Beeinträchtigung des ErklärendenDie Eintragung beeinträchtigt kein eigenes Recht von Clara.
- 3erfülltErklärung gegenüber dem GrundbuchamtClara richtet ihre Erklärung an das Grundbuchamt, dem sie auch zugeht.
- 4erfülltZustimmung zur begehrten EintragungClara erklärt ausdrücklich ihr Einverständnis mit der konkret bezeichneten Eintragung.
Typische Fehler
FehlerDie Eintragungsbewilligung wird als zweiseitige Einigung über die Rechtsänderung behandelt.
RichtigDie Eintragungsbewilligung ist eine einseitige Verfahrenserklärung, keine vertragliche Einigung über die Rechtsänderung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema