Definitionen
Einstweilige Anordnung (Familiensachen)
§ 49 Abs. 1 FamFG · ZivilrechtDie einstweilige Anordnung ist eine vorläufige gerichtliche Maßnahme in Familiensachen und anderen Verfahren nach dem FamFG, die das Gericht nach § 49 Abs. 1 FamFG treffen kann, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht. Das Anordnungsverfahren ist ein selbständiges Verfahren, auch wenn eine Hauptsache anhängig ist (§ 51 Abs. 3 S. 1 FamFG); im Sorgerecht dient es etwa der vorläufigen Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Die Dringlichkeit ersetzt nicht die rechtliche Rechtfertigung der vorläufigen Maßnahme.
Fälle zum Selbstprüfen
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Die getrennt lebenden Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht und können sich bei der Schulwahl ihres Kindes nicht einigen. Das Kind nutzt dauerhaft einen Rollstuhl; die Mutter möchte es an einer stufenlos zugänglichen Schule anmelden, der Vater an einer Schule, deren Unterrichtsräume nur über Treppen erreichbar sind. Die Anmeldefrist endet morgen, und eine endgültige gerichtliche Entscheidung ist bis dahin nicht möglich. Die Mutter beantragt beim Familiengericht in einem gesonderten Verfahren, ihr die Schulwahl bis zum Abschluss des bereits laufenden Verfahrens über die endgültige Regelung allein zu übertragen.
Trifft „Einstweilige Anordnung (Familiensachen)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorläufige gerichtliche MaßnahmeDie beantragte gerichtliche Übertragung soll nur bis zur endgültigen Entscheidung gelten.
- 2erfülltVerfahren nach dem FamFGDie Entscheidung über eine einzelne Sorgerechtsfrage ist eine Familiensache nach dem FamFG.
- 3erfülltMateriell-rechtliche RechtfertigungBei der blockierten Schulwahl rechtfertigt die am Bedarf des Kindes orientierte Lösung eine Übertragung der Entscheidung auf die Mutter nach § 1628 BGB.
- 4erfülltDringender HandlungsbedarfWegen des unmittelbar bevorstehenden Fristablaufs kann die endgültige Entscheidung nicht abgewartet werden.
- 5erfülltSelbständiges AnordnungsverfahrenDer vorläufige Rechtsschutz wird getrennt vom bereits laufenden Hauptsacheverfahren behandelt.
Die getrennt lebenden Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht und können sich bei der Schulwahl ihres Kindes nicht einigen. Das Kind nutzt dauerhaft einen Rollstuhl; die Mutter möchte es an einer stufenlos zugänglichen Schule anmelden, der Vater an einer Schule, deren Unterrichtsräume nur über Treppen erreichbar sind. Die Anmeldefrist endet erst in einem Jahr, und eine endgültige gerichtliche Entscheidung kann bereits in zwei Monaten ergehen. Die Mutter beantragt beim Familiengericht in einem gesonderten Verfahren, ihr die Schulwahl bis zum Abschluss des bereits laufenden Verfahrens über die endgültige Regelung allein zu übertragen.
Trifft „Einstweilige Anordnung (Familiensachen)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorläufige gerichtliche MaßnahmeDie beantragte gerichtliche Übertragung soll nur bis zur endgültigen Entscheidung gelten.
- 2erfülltVerfahren nach dem FamFGDie Entscheidung über eine einzelne Sorgerechtsfrage ist eine Familiensache nach dem FamFG.
- 3erfülltMateriell-rechtliche RechtfertigungBei der blockierten Schulwahl rechtfertigt die am Bedarf des Kindes orientierte Lösung eine Übertragung der Entscheidung auf die Mutter nach § 1628 BGB.
- 4fehltDringender HandlungsbedarfDie endgültige Entscheidung kann lange vor Ablauf der Anmeldefrist ergehen, sodass kein sofortiges Tätigwerden erforderlich ist.
- 5erfülltSelbständiges AnordnungsverfahrenDer vorläufige Rechtsschutz wird getrennt vom bereits laufenden Hauptsacheverfahren behandelt.
Typische Fehler
FehlerDas Anordnungsverfahren wird mit einem unselbständigen Teil des Hauptsacheverfahrens gleichgesetzt.
RichtigDas Anordnungsverfahren bleibt auch dann selbständig, wenn bereits eine Hauptsache anhängig ist.
FehlerDer einstweiligen Anordnung wird eine endgültige Regelung des Rechtsverhältnisses zugeschrieben.
RichtigDie einstweilige Anordnung regelt das Rechtsverhältnis nur vorläufig.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema