Definitionen
Einsteigen
§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB · StrafrechtEinsteigen ist das Eindringen in einen umschlossenen Raum durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung unter Überwindung eines entgegenstehenden Hindernisses, wobei eine gewisse körperliche Anstrengung oder Geschicklichkeit erforderlich ist.
Körperliche Mühe allein genügt nicht, wenn die Öffnung für den normalen Eintritt vorgesehen ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Um Werkzeug zu stehlen, klettert Nora an einer Leiter zwei Meter zu einem offenen Fenster einer Lagerhalle hinauf. 2Das Fenster dient nur dem Lüften. 1Sie steigt hindurch und stellt sich auf den Boden der Halle.
Trifft „Einsteigen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHineingelangen in einen umschlossenen RaumNora gelangt mit ihrem Körper vollständig in die Lagerhalle.
- 2erfülltÖffnung nicht für den normalen Eintritt bestimmtDas Fenster ist nicht als Eingang vorgesehen.
- 3erfülltHindernis mit körperlicher Mühe oder Geschick überwundenDas Hinaufklettern überwindet den Höhenunterschied und erfordert körperliche Mühe.
3Um Werkzeug zu stehlen, klettert Nora an einer Leiter zu der zwei Meter über dem Hof liegenden offenen Eingangstür einer Lagerhalle hinauf. Die gewöhnlich zu dieser Tür führende Außentreppe ist wegen Bauarbeiten vollständig entfernt. 1Nora steigt von der Leiter durch die Tür und stellt sich auf den Boden der Halle.
Trifft „Einsteigen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHineingelangen in einen umschlossenen RaumNora gelangt mit ihrem Körper vollständig in die Lagerhalle.
- 2fehltÖffnung nicht für den normalen Eintritt bestimmtDie Eingangstür bleibt für den normalen Zutritt vorgesehen, obwohl die Treppe vorübergehend fehlt.
- 3erfülltHindernis mit körperlicher Mühe oder Geschick überwundenDas Hinaufklettern überwindet den Höhenunterschied und erfordert körperliche Mühe.
Typische Fehler
FehlerJedes Hineingelangen durch ein Fenster wird ohne weitere Prüfung als Einsteigen eingeordnet.
RichtigAuch beim Zugang durch ein Fenster muss ein Hindernis überwunden werden, das körperliche Mühe oder Geschick verlangt.
FehlerEinsteigen wird nur angenommen, wenn die Öffnung gewaltsam geschaffen oder beschädigt wird.
RichtigAuch eine bereits offene Öffnung genügt, wenn sie nicht als Eingang vorgesehen ist und das Hineingelangen körperliche Mühe oder Geschick erfordert.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata