Definitionen
Einverständliche Fremdgefährdung
StrafrechtEinverständliche Fremdgefährdung liegt vor, wenn das Opfer in die gefährdende Handlung einwilligt, die Herrschaft über das gefährdende Geschehen bei einem anderen liegt, die Handlung nicht unmittelbar auf die Verletzung des Opfers abzielt, sondern lediglich eine Gefahr für dieses begründet, und sich das Opfer der Gefährlichkeit des Verhaltens bewusst ist. Nach der Rechtsprechung schließt sie die objektive Zurechnung grundsätzlich nicht aus, kann aber bei gleicher Risikokenntnis und gleicher Verantwortung beider Beteiligten einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung gleichstehen; daneben kommt eine rechtfertigende Einwilligung in Betracht. Nach der im Schrifttum verbreiteten Parallelwertung zur Selbstgefährdung entfällt hingegen die objektive Zurechnung des Erfolgs, wenn das Opfer das Risiko in gleicher Weise wie bei eigenhändiger Vornahme überblickt und akzeptiert hat.
Die Zustimmung zu einer Gefahr ist nicht mit der Herrschaft über das gefährliche Geschehen gleichzusetzen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lisa fährt als Beifahrerin auf Toms Motorrad mit und 1stimmt seinem Vorschlag zu, die nächste Kurve deutlich zu schnell zu nehmen. 4Sie weiß, dass sie dabei stürzen und sich verletzen kann. 3Tom fährt die Kurve wie angekündigt zu schnell, vertraut aber fest darauf, dass beide unverletzt bleiben. 2Nur Tom bedient Lenker, Gas und Bremse.
Trifft „Einverständliche Fremdgefährdung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinverständnis des OpfersLisa stimmt gerade der gefährlichen Fahrweise zu.
- 2erfülltHandlungsherrschaft eines anderenTom allein steuert die unmittelbar gefährdende Fahrt.
- 3erfülltBloße Gefährdung statt gezielter VerletzungDie Fahrt schafft eine Verletzungsgefahr, ist aber nicht auf eine Verletzung gerichtet.
- 4erfülltGefahrenbewusstsein des OpfersLisa erkennt die mit der Fahrweise verbundene Verletzungsgefahr.
Lisa fährt als Beifahrerin auf Toms Motorrad mit und widerspricht ausdrücklich seinem Plan, die nächste Kurve deutlich zu schnell zu nehmen. 4Sie weiß, dass sie dabei stürzen und sich verletzen kann. 3Tom fährt die Kurve trotzdem zu schnell, vertraut aber fest darauf, dass beide unverletzt bleiben. 2Nur Tom bedient Lenker, Gas und Bremse.
Trifft „Einverständliche Fremdgefährdung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltEinverständnis des OpfersLisa widerspricht der gefährlichen Fahrweise ausdrücklich.
- 2erfülltHandlungsherrschaft eines anderenTom allein steuert die unmittelbar gefährdende Fahrt.
- 3erfülltBloße Gefährdung statt gezielter VerletzungTom schafft eine Verletzungsgefahr, ohne eine Verletzung anzustreben oder hinzunehmen.
- 4erfülltGefahrenbewusstsein des OpfersLisa erkennt die Verletzungsgefahr trotz ihrer Ablehnung.
Typische Fehler
FehlerAus dem Einverständnis mit der Gefährdung wird ohne weitere Prüfung ein Ausschluss der objektiven Zurechnung abgeleitet.
RichtigNach der Rechtsprechung bleibt die objektive Zurechnung grundsätzlich bestehen; eine Gleichstellung mit eigenverantwortlicher Selbstgefährdung setzt zusätzliche Umstände voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema