Definitionen
Duldungsvollmacht
§§ 167, 242 BGB · ZivilrechtEine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene weiß, dass ein anderer für ihn als Vertreter auftritt, dies duldet und der Geschäftsgegner das Dulden nach Treu und Glauben als Bevollmächtigung auffassen darf, sodass der Vertretene sich an dem so geschlossenen Geschäft festhalten lassen muss.
Entscheidend ist das berechtigte Vertrauen des Geschäftsgegners auf ein wissentlich geduldetes Vertreterhandeln.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lisa betreibt einen Laden und sagt ihrem Mitarbeiter Tom vor jeder Bestellung ausdrücklich, dass er keine Bestellungen für sie aufgeben darf. 1Tom bestellt trotzdem seit mehreren Wochen per E-Mail im Namen von Lisa Waren bei demselben Lieferanten und setzt Lisa jeweils in Kopie. 2Lisa liest diese E-Mails, 3lässt Tom weiterbestellen und widerspricht dem Lieferanten nicht. 4Der Lieferant weiß nichts von Lisas Verbot und liefert erneut, weil er aus ihrem Schweigen auf Toms Erlaubnis zum Bestellen schließt.
Trifft „Duldungsvollmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAuftreten als VertreterTom gibt die Bestellungen erkennbar für Lisa und nicht für sich selbst auf.
- 2erfülltKenntnis des VertretenenLisa weiß durch die gelesenen Nachrichten von Toms Bestellungen in ihrem Namen.
- 3erfülltDuldung des AuftretensTrotz ihres internen Verbots lässt Lisa das ihr bekannte Auftreten gegenüber dem Lieferanten geschehen.
- 4erfülltBerechtigtes Vertrauen des GeschäftsgegnersDer Lieferant darf angesichts der wiederholten, Lisa offengelegten und unwidersprochenen Bestellungen auf Toms Vertretungsmacht vertrauen.
Lisa betreibt einen Laden und sagt ihrem Mitarbeiter Tom vor jeder Bestellung ausdrücklich, dass er keine Bestellungen für sie aufgeben darf. 1Tom bestellt trotzdem seit mehreren Wochen per E-Mail im Namen von Lisa Waren bei demselben Lieferanten und setzt Lisa jeweils in Kopie. 2Lisa liest diese E-Mails, 3lässt Tom weiterbestellen und widerspricht dem Lieferanten nicht. Der Lieferant kennt Lisas Verbot und weiß bei der nächsten Bestellung, dass Tom ohne ihre Erlaubnis handelt; er liefert trotzdem.
Trifft „Duldungsvollmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAuftreten als VertreterTom tritt bei den Bestellungen erkennbar für Lisa auf.
- 2erfülltKenntnis des VertretenenLisa kennt Toms Bestellungen und sein Auftreten in ihrem Namen.
- 3erfülltDuldung des AuftretensLisa lässt das bekannte Auftreten gegenüber dem Lieferanten trotz ihres internen Verbots geschehen.
- 4fehltBerechtigtes Vertrauen des GeschäftsgegnersWeil der Lieferant weiß, dass Tom ohne Erlaubnis handelt, darf er Lisas Schweigen nicht als Bevollmächtigung verstehen.
Typische Fehler
FehlerEs wird für ausreichend gehalten, dass der Vertretene das Auftreten bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können.
RichtigDie Duldungsvollmacht setzt tatsächliche Kenntnis des Vertretenen voraus; bloßes Erkennenkönnen genügt nicht.
FehlerAus dem wissentlich geduldeten Auftreten wird ohne Prüfung des Vertrauens des Geschäftsgegners auf eine Bindung geschlossen.
RichtigDer Geschäftsgegner muss das Dulden berechtigterweise als Bevollmächtigung verstehen dürfen; bei bekannter fehlender Vertretungsmacht scheidet dies aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata