Definitionen
Drohung (Zivilrecht)
§ 123 BGB · ZivilrechtDrohung ist die Ankündigung eines zukünftigen Übels, dessen Verwirklichung der Drohende als von seinem Willen abhängig darstellt, um den Bedrohten zur Abgabe einer Willenserklärung zu bestimmen.
Entscheidend ist, dass der Drohende das Übel als von seinem Willen abhängig darstellt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena bietet Paul einen überdachten Stellplatz zur Miete an. Sie sagt: „Wenn du den Mietvertrag nicht unterschreibst, werde ich heute Abend dein Auto zerkratzen.“ Damit will sie Paul zum Abschluss des Mietvertrags bewegen.
Trifft „Drohung (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnkündigung eines künftigen ÜbelsDie angekündigte Beschädigung des Autos ist ein künftiger Nachteil für Paul.
- 2erfülltVerwirklichung als vom eigenen Willen abhängig dargestelltLena kündigt an, die Beschädigung selbst vorzunehmen.
- 3erfülltZiel, eine Willenserklärung herbeizuführenLena will erreichen, dass Paul die zum Vertragsschluss erforderliche Erklärung abgibt.
Lena bietet Paul einen überdachten Stellplatz zur Miete an. Sie sagt: „1Der Wetterdienst hat für heute Abend Hagel angekündigt, der dein Auto beschädigen wird, wenn es draußen bleibt; das Wetter kann ich nicht beeinflussen.“ 3Damit will sie Paul zum Abschluss des Mietvertrags bewegen.
Trifft „Drohung (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnkündigung eines künftigen ÜbelsDie angekündigte Beschädigung durch Hagel ist ein künftiger Nachteil für Paul.
- 2fehltVerwirklichung als vom eigenen Willen abhängig dargestelltLena stellt das Wetter ausdrücklich als unabhängig von ihrem Einfluss dar.
- 3erfülltZiel, eine Willenserklärung herbeizuführenLena will erreichen, dass Paul die zum Vertragsschluss erforderliche Erklärung abgibt.
Typische Fehler
FehlerAus jeder Drohung ohne weitere Prüfung die Anfechtbarkeit der Erklärung ableiten.
RichtigFür eine Anfechtung muss die Drohung zusätzlich widerrechtlich sein und die Abgabe der Erklärung verursacht haben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema