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Duldungsdienstbarkeit

§§ 1018, 1090 BGB · Zivilrecht

Eine Duldungsdienstbarkeit ist eine Dienstbarkeit, durch die der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet wird, bestimmte Einwirkungen des Berechtigten auf sein Grundstück zu dulden, ohne dass eine aktive Leistung des Eigentümers ihr Hauptinhalt sein darf. Sie kann als Grunddienstbarkeit oder als beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestellt werden.

Merksatz

Im Mittelpunkt steht die Grundstücksnutzung, nicht die Arbeitskraft des Eigentümers.

Dulden oder Unterlassen?Links darf der Berechtigte auf das Grundstück einwirken; rechts werden bestimmte Handlungen des Eigentümers verboten.
Duldungsdienstbarkeit
Unterlassungsdienstbarkeit
Inhalt
Der Eigentümer muss bestimmte fremde Einwirkungen hinnehmen.
Der Eigentümer darf bestimmte eigene Handlungen nicht vornehmen.
Beispiel
Ben darf Evas Grundstück auf einem Weg überqueren.
Eva darf eine festgelegte Fläche nicht bebauen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eva und Ben vereinbaren, dass 2Ben einen markierten Weg über Evas Grundstück zu Fuß benutzen darf, und 1lassen dieses Recht für Ben persönlich im Grundbuch eintragen. 3Nach ihrer Vereinbarung muss Eva Ben passieren lassen, aber für ihn keine Arbeiten am Weg übernehmen.

Trifft „Duldungsdienstbarkeit“ hier zu?

„Duldungsdienstbarkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    Das vereinbarte und für Ben persönlich eingetragene Wegerecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Duldung bestimmter Einwirkungen des Berechtigten
    Eva muss hinnehmen, dass Ben den festgelegten Weg benutzt.
    erfüllt
  3. 3
    Keine aktive Leistung des Eigentümers als Hauptinhalt
    Eva muss die Nutzung hinnehmen, aber selbst keine Arbeiten leisten.
    erfüllt
BFall B

Eva und ihr Nachbar Ben vereinbaren, dass Eva auf einem genau bezeichneten Streifen ihres Grundstücks keine Gebäude errichten darf, und 1lassen dieses Verbot für Ben persönlich im Grundbuch eintragen. Ben darf den Streifen weder betreten noch anderweitig nutzen. 3Eva muss nach der Vereinbarung keine Arbeiten für Ben ausführen.

Trifft „Duldungsdienstbarkeit“ hier zu?

„Duldungsdienstbarkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Duldung bestimmter Einwirkungen des Berechtigten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    Das vereinbarte und für Ben persönlich eingetragene Bauverbot ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Duldung bestimmter Einwirkungen des Berechtigten
    Nur Evas eigenes Bauen wird untersagt; Ben erhält keine Befugnis, auf das Grundstück einzuwirken.
    fehlt
  3. 3
    Keine aktive Leistung des Eigentümers als Hauptinhalt
    Eva muss lediglich das Bauen unterlassen und keine Arbeiten übernehmen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin reines Bauverbot für den Eigentümer wird als Duldungsdienstbarkeit eingeordnet.

RichtigEin reines Bauverbot ist Inhalt einer Unterlassungsdienstbarkeit; eine Duldungsdienstbarkeit erlaubt dagegen bestimmte Einwirkungen des Berechtigten auf das Grundstück.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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