Definitionen
Duldungsdienstbarkeit
§§ 1018, 1090 BGB · ZivilrechtEine Duldungsdienstbarkeit ist eine Dienstbarkeit, durch die der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet wird, bestimmte Einwirkungen des Berechtigten auf sein Grundstück zu dulden, ohne dass eine aktive Leistung des Eigentümers ihr Hauptinhalt sein darf. Sie kann als Grunddienstbarkeit oder als beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestellt werden.
Im Mittelpunkt steht die Grundstücksnutzung, nicht die Arbeitskraft des Eigentümers.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eva und Ben vereinbaren, dass 2Ben einen markierten Weg über Evas Grundstück zu Fuß benutzen darf, und 1lassen dieses Recht für Ben persönlich im Grundbuch eintragen. 3Nach ihrer Vereinbarung muss Eva Ben passieren lassen, aber für ihn keine Arbeiten am Weg übernehmen.
Trifft „Duldungsdienstbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche DienstbarkeitDas vereinbarte und für Ben persönlich eingetragene Wegerecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
- 2erfülltDuldung bestimmter Einwirkungen des BerechtigtenEva muss hinnehmen, dass Ben den festgelegten Weg benutzt.
- 3erfülltKeine aktive Leistung des Eigentümers als HauptinhaltEva muss die Nutzung hinnehmen, aber selbst keine Arbeiten leisten.
Eva und ihr Nachbar Ben vereinbaren, dass Eva auf einem genau bezeichneten Streifen ihres Grundstücks keine Gebäude errichten darf, und 1lassen dieses Verbot für Ben persönlich im Grundbuch eintragen. Ben darf den Streifen weder betreten noch anderweitig nutzen. 3Eva muss nach der Vereinbarung keine Arbeiten für Ben ausführen.
Trifft „Duldungsdienstbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche DienstbarkeitDas vereinbarte und für Ben persönlich eingetragene Bauverbot ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
- 2fehltDuldung bestimmter Einwirkungen des BerechtigtenNur Evas eigenes Bauen wird untersagt; Ben erhält keine Befugnis, auf das Grundstück einzuwirken.
- 3erfülltKeine aktive Leistung des Eigentümers als HauptinhaltEva muss lediglich das Bauen unterlassen und keine Arbeiten übernehmen.
Typische Fehler
FehlerEin reines Bauverbot für den Eigentümer wird als Duldungsdienstbarkeit eingeordnet.
RichtigEin reines Bauverbot ist Inhalt einer Unterlassungsdienstbarkeit; eine Duldungsdienstbarkeit erlaubt dagegen bestimmte Einwirkungen des Berechtigten auf das Grundstück.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema