Definitionen
Düsseldorfer Tabelle
§ 1612a BGB · ZivilrechtDie Düsseldorfer Tabelle ist eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages herausgegebene, regelmäßig aktualisierte Leitlinie, die zur Bemessung des Kindesunterhalts nach Einkommensgruppen und Altersstufen Bedarfssätze für minderjährige sowie volljährige Kinder ausweist. Für minderjährige Kinder knüpft sie an den Mindestunterhalt nach § 1612a BGB an. Sie dient als maßgebliche Orientierungshilfe für die Praxis, ohne selbst Gesetzeskraft zu besitzen.
Der gesetzliche Mindestunterhalt bildet den Ausgangspunkt für die tabellarischen Bedarfssätze minderjähriger Kinder.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht nach Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages 2eine jährlich überarbeitete Übersicht. 3Sie enthält nach Einkommen und Alter geordnete monatliche Bedarfsbeträge für minderjährige und volljährige Kinder. 4Für Kinder unter 18 Jahren nimmt sie die gesetzlich bestimmten Mindestbeträge als Ausgangspunkt. 5Familiengerichte nutzen die Übersicht als rechtlich nicht bindende Orientierungshilfe.
Trifft „Düsseldorfer Tabelle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHerausgabe durch das Oberlandesgericht Düsseldorf in übergerichtlicher AbstimmungDie Übersicht stammt vom vorgesehenen Herausgeber und ist mit den genannten Stellen abgestimmt.
- 2erfülltRegelmäßige AktualisierungDie jährliche Überarbeitung hält die Übersicht regelmäßig auf aktuellem Stand.
- 3erfülltKindesbedarfssätze nach Einkommen und AlterDie Bedarfssätze berücksichtigen Einkommen und Alter und erfassen auch volljährige Kinder.
- 4erfülltAnknüpfung an den Mindestunterhalt bei minderjährigen KindernDie Bedarfssätze minderjähriger Kinder bauen auf dem gesetzlichen Mindestunterhalt auf.
- 5erfülltOrientierungshilfe ohne GesetzeskraftDie Übersicht unterstützt die gerichtliche Bemessung, ohne selbst gesetzlich verbindlich zu sein.
Ein privater Elternverein veröffentlicht ohne Beteiligung eines Gerichts 2eine jährlich überarbeitete eigene Übersicht. 3Sie enthält nach Einkommen und Alter geordnete monatliche Bedarfsbeträge für minderjährige und volljährige Kinder. 4Für Kinder unter 18 Jahren nimmt sie die gesetzlich bestimmten Mindestbeträge als Ausgangspunkt. 5Familiengerichte nutzen die Übersicht als rechtlich nicht bindende Orientierungshilfe.
Trifft „Düsseldorfer Tabelle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltHerausgabe durch das Oberlandesgericht Düsseldorf in übergerichtlicher AbstimmungDie Übersicht wird von einem privaten Verein und nicht vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben.
- 2erfülltRegelmäßige AktualisierungAuch diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
- 3erfülltKindesbedarfssätze nach Einkommen und AlterDie Übersicht enthält die entsprechende Einteilung der Bedarfssätze für beide Altersbereiche.
- 4erfülltAnknüpfung an den Mindestunterhalt bei minderjährigen KindernDer gesetzliche Mindestunterhalt bildet auch hier die Grundlage für minderjährige Kinder.
- 5erfülltOrientierungshilfe ohne GesetzeskraftDie Übersicht dient der Orientierung und beansprucht keine gesetzliche Bindungswirkung.
Typische Fehler
FehlerDie Tabellenwerte werden wie unmittelbar verbindliche gesetzliche Vorgaben behandelt.
RichtigDie Tabelle ist eine Orientierungshilfe für die Unterhaltsbemessung und besitzt selbst keine Gesetzeskraft.
FehlerBei volljährigen Kindern wird die Tabelle ausschließlich auf privilegierte Volljährige bezogen.
RichtigDie Tabelle erfasst auch nicht privilegierte volljährige Kinder.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema