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Duldungspflicht

§ 1004 II BGB · Zivilrecht

Eine Duldungspflicht im Sinne des § 1004 II BGB schließt den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Eigentümers aus, wenn dieser verpflichtet ist, die Beeinträchtigung seines Eigentums zu dulden; eine solche Pflicht kann sich aus Gesetz (z.B. §§ 906, 912 BGB), Vertrag oder einem sonstigen Rechtsverhältnis ergeben.

Merksatz

Entscheidend ist nicht die Beeinträchtigung allein, sondern ob der Eigentümer sie rechtlich hinnehmen muss.

Wo wird die Duldungspflicht geprüft?Beim Beseitigungsanspruch folgt die Prüfung der Duldungspflicht auf die anspruchsbegründenden Voraussetzungen.
  1. 1
    Eigentum
    Ist der Anspruchsteller Eigentümer?
  2. 2
    Eigentumsbeeinträchtigung
    Wird das Eigentum anders als durch Besitzentziehung oder Besitzvorenthaltung beeinträchtigt?
  3. 3
    Störer
    Ist der Anspruchsgegner für die Beeinträchtigung als Störer verantwortlich?
  4. 4
    Duldungspflicht
    Muss der Eigentümer die Beeinträchtigung hinnehmen, ist der Beseitigungsanspruch ausgeschlossen.
  1. 1
    Eigentum Ist der Anspruchsteller Eigentümer?
  2. 2
    Eigentumsbeeinträchtigung Wird das Eigentum anders als durch Besitzentziehung oder Besitzvorenthaltung beeinträchtigt?
  3. 3
    Störer Ist der Anspruchsgegner für die Beeinträchtigung als Störer verantwortlich?
  4. 4
    Duldungspflicht Muss der Eigentümer die Beeinträchtigung hinnehmen, ist der Beseitigungsanspruch ausgeschlossen.
Duldungspflicht

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ben hat ein Werbeschild an der Außenwand eines Hauses befestigt, das Anna gehört. 2Vorher hatte Anna mit Ben gegen monatlich 50 Euro vereinbart, dass das Schild dort ein Jahr lang hängen darf. Seit dem Anbringen ist ein Monat vergangen.

Trifft „Duldungspflicht“ hier zu?

„Duldungspflicht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigentumsbeeinträchtigung
    Das fremde Schild an der Außenwand beeinträchtigt Annas Eigentum.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtliche Pflicht zur Hinnahme
    Die noch laufende Vereinbarung verpflichtet Anna, das vereinbarungsgemäß angebrachte Schild hinzunehmen.
    erfüllt
BFall B

1Ben hat ein Werbeschild an der Außenwand eines Hauses befestigt, das Anna gehört. Anna und Ben haben dazu nichts vereinbart. Anna hat Ben das Anbringen des Schildes auch sonst nicht erlaubt.

Trifft „Duldungspflicht“ hier zu?

„Duldungspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtliche Pflicht zur Hinnahme

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigentumsbeeinträchtigung
    Das fremde Schild an der Außenwand beeinträchtigt Annas Eigentum.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtliche Pflicht zur Hinnahme
    Weder eine Vereinbarung noch die geschilderten Umstände begründen eine Pflicht Annas, das Schild hinzunehmen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Duldungspflicht wird nur bei einer Zustimmung des Eigentümers in Betracht gezogen.

RichtigAuch ohne Einverständnis des Eigentümers kann das Gesetz zur Hinnahme einer Beeinträchtigung verpflichten.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Duldungspflicht wird nur dem Beseitigungsanspruch entgegengehalten, nicht dem Unterlassungsanspruch.

RichtigSoweit die Duldungspflicht reicht, schließt sie sowohl den Beseitigungsanspruch als auch den Unterlassungsanspruch aus.

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