Definitionen
Duldungspflicht
§ 1004 II BGB · ZivilrechtEine Duldungspflicht im Sinne des § 1004 II BGB schließt den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Eigentümers aus, wenn dieser verpflichtet ist, die Beeinträchtigung seines Eigentums zu dulden; eine solche Pflicht kann sich aus Gesetz (z.B. §§ 906, 912 BGB), Vertrag oder einem sonstigen Rechtsverhältnis ergeben.
Entscheidend ist nicht die Beeinträchtigung allein, sondern ob der Eigentümer sie rechtlich hinnehmen muss.
- 1EigentumIst der Anspruchsteller Eigentümer?
- 2EigentumsbeeinträchtigungWird das Eigentum anders als durch Besitzentziehung oder Besitzvorenthaltung beeinträchtigt?
- 3StörerIst der Anspruchsgegner für die Beeinträchtigung als Störer verantwortlich?
- 4DuldungspflichtMuss der Eigentümer die Beeinträchtigung hinnehmen, ist der Beseitigungsanspruch ausgeschlossen.
- 1Eigentum Ist der Anspruchsteller Eigentümer?
- 2Eigentumsbeeinträchtigung Wird das Eigentum anders als durch Besitzentziehung oder Besitzvorenthaltung beeinträchtigt?
- 3Störer Ist der Anspruchsgegner für die Beeinträchtigung als Störer verantwortlich?
- 4Duldungspflicht Muss der Eigentümer die Beeinträchtigung hinnehmen, ist der Beseitigungsanspruch ausgeschlossen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ben hat ein Werbeschild an der Außenwand eines Hauses befestigt, das Anna gehört. 2Vorher hatte Anna mit Ben gegen monatlich 50 Euro vereinbart, dass das Schild dort ein Jahr lang hängen darf. Seit dem Anbringen ist ein Monat vergangen.
Trifft „Duldungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigentumsbeeinträchtigungDas fremde Schild an der Außenwand beeinträchtigt Annas Eigentum.
- 2erfülltRechtliche Pflicht zur HinnahmeDie noch laufende Vereinbarung verpflichtet Anna, das vereinbarungsgemäß angebrachte Schild hinzunehmen.
1Ben hat ein Werbeschild an der Außenwand eines Hauses befestigt, das Anna gehört. Anna und Ben haben dazu nichts vereinbart. Anna hat Ben das Anbringen des Schildes auch sonst nicht erlaubt.
Trifft „Duldungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigentumsbeeinträchtigungDas fremde Schild an der Außenwand beeinträchtigt Annas Eigentum.
- 2fehltRechtliche Pflicht zur HinnahmeWeder eine Vereinbarung noch die geschilderten Umstände begründen eine Pflicht Annas, das Schild hinzunehmen.
Typische Fehler
FehlerEine Duldungspflicht wird nur bei einer Zustimmung des Eigentümers in Betracht gezogen.
RichtigAuch ohne Einverständnis des Eigentümers kann das Gesetz zur Hinnahme einer Beeinträchtigung verpflichten.
FehlerDie Duldungspflicht wird nur dem Beseitigungsanspruch entgegengehalten, nicht dem Unterlassungsanspruch.
RichtigSoweit die Duldungspflicht reicht, schließt sie sowohl den Beseitigungsanspruch als auch den Unterlassungsanspruch aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata