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Duldungsklage

§ 1147 BGB · Zivilrecht

Die Duldungsklage ist die Klage des Grundpfandgläubigers gegen den Eigentümer des belasteten Grundstücks auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück zur Befriedigung aus dem Grundpfandrecht. Sie dient der Erlangung eines dinglichen Vollstreckungstitels und ist entbehrlich, wenn ein solcher bereits vorliegt, etwa aus einer notariellen Urkunde mit Vollstreckungsunterwerfung. Für die Vollstreckung aus dem Grundpfandrecht ist ein solcher Titel auch dann nötig, wenn der Eigentümer zugleich persönlicher Schuldner ist.

Merksatz

Die Klage betrifft die dingliche Haftung des Grundstücks, nicht die persönliche Zahlungspflicht seines Eigentümers.

Duldung oder Zahlung?Auch wenn Eigentümer und persönlicher Schuldner dieselbe Person sind, unterscheiden sich Klageziel und Anspruchsgrund.
Duldungsklage
Zahlungsklage
Klageziel
Hinnahme der Vollstreckung in das Grundstück
Zahlung des geschuldeten Geldbetrags
Klagegegner
Eigentümer des belasteten Grundstücks
Persönlicher Schuldner der Geldforderung
Anspruchsgrund
Grundpfandrecht
Persönlicher Zahlungsanspruch

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena hat von der Bank ein Darlehen erhalten und dafür eine Hypothek an ihrem eigenen Grundstück zugunsten der Bank eintragen lassen. Die vereinbarte Rückzahlungsfrist ist abgelaufen, doch Lena hat nicht zurückgezahlt. Die Bank hat weder ein Urteil noch eine notarielle Urkunde, die ihr die Versteigerung ermöglicht. Sie verklagt Lena darauf, die Zwangsversteigerung des Grundstücks zur Befriedigung aus der Hypothek hinzunehmen.

Trifft „Duldungsklage“ hier zu?

„Duldungsklage“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Klage eines Grundpfandgläubigers
    Die klagende Bank ist Gläubigerin der durch die Hypothek gesicherten Darlehensforderung und Inhaberin der Hypothek.
    erfüllt
  2. 2
    Klage gegen den Grundstückseigentümer
    Die verklagte Lena ist Eigentümerin des belasteten Grundstücks.
    erfüllt
  3. 3
    Duldung der Grundstücksvollstreckung aus dem Grundpfandrecht als Klageziel
    Die Bank verlangt die Hinnahme der Grundstücksverwertung aufgrund ihrer Hypothek.
    erfüllt
BFall B

Lena hat von der Bank ein Darlehen erhalten und dafür eine Hypothek an ihrem eigenen Grundstück zugunsten der Bank eintragen lassen. Die vereinbarte Rückzahlungsfrist ist abgelaufen, doch Lena hat nicht zurückgezahlt. Die Bank hat weder ein Urteil noch eine notarielle Urkunde, die ihr die Versteigerung ermöglicht. Die Bank verlangt mit einer Klage gegen Lena ausschließlich die Rückzahlung des offenen Darlehensbetrags.

Trifft „Duldungsklage“ hier zu?

„Duldungsklage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Duldung der Grundstücksvollstreckung aus dem Grundpfandrecht als Klageziel

An der Definition geprüft

  1. 1
    Klage eines Grundpfandgläubigers
    Die klagende Bank ist auch hier Inhaberin der Hypothek.
    erfüllt
  2. 2
    Klage gegen den Grundstückseigentümer
    Die verklagte Lena ist Eigentümerin des belasteten Grundstücks.
    erfüllt
  3. 3
    Duldung der Grundstücksvollstreckung aus dem Grundpfandrecht als Klageziel
    Verlangt wird nur persönliche Zahlung aus dem Darlehen, nicht die Hinnahme der Vollstreckung aus der Hypothek.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin dinglicher Vollstreckungstitel wird für überflüssig gehalten, wenn der Eigentümer zugleich persönlicher Schuldner ist.

RichtigAuch bei Personenidentität setzt die Vollstreckung aus dem Grundpfandrecht einen dinglichen Vollstreckungstitel voraus.

Voraussetzung vergessen

FehlerTrotz eines bereits vorhandenen dinglichen Vollstreckungstitels wird stets eine zusätzliche Klage zur Titelerlangung verlangt.

RichtigEin bereits vorhandener dinglicher Vollstreckungstitel macht eine zusätzliche Klage zur Titelerlangung entbehrlich.

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