Definitionen
Duldungsklage
§ 1147 BGB · ZivilrechtDie Duldungsklage ist die Klage des Grundpfandgläubigers gegen den Eigentümer des belasteten Grundstücks auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück zur Befriedigung aus dem Grundpfandrecht. Sie dient der Erlangung eines dinglichen Vollstreckungstitels und ist entbehrlich, wenn ein solcher bereits vorliegt, etwa aus einer notariellen Urkunde mit Vollstreckungsunterwerfung. Für die Vollstreckung aus dem Grundpfandrecht ist ein solcher Titel auch dann nötig, wenn der Eigentümer zugleich persönlicher Schuldner ist.
Die Klage betrifft die dingliche Haftung des Grundstücks, nicht die persönliche Zahlungspflicht seines Eigentümers.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena hat von der Bank ein Darlehen erhalten und dafür eine Hypothek an ihrem eigenen Grundstück zugunsten der Bank eintragen lassen. Die vereinbarte Rückzahlungsfrist ist abgelaufen, doch Lena hat nicht zurückgezahlt. Die Bank hat weder ein Urteil noch eine notarielle Urkunde, die ihr die Versteigerung ermöglicht. Sie verklagt Lena darauf, die Zwangsversteigerung des Grundstücks zur Befriedigung aus der Hypothek hinzunehmen.
Trifft „Duldungsklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKlage eines GrundpfandgläubigersDie klagende Bank ist Gläubigerin der durch die Hypothek gesicherten Darlehensforderung und Inhaberin der Hypothek.
- 2erfülltKlage gegen den GrundstückseigentümerDie verklagte Lena ist Eigentümerin des belasteten Grundstücks.
- 3erfülltDuldung der Grundstücksvollstreckung aus dem Grundpfandrecht als KlagezielDie Bank verlangt die Hinnahme der Grundstücksverwertung aufgrund ihrer Hypothek.
Lena hat von der Bank ein Darlehen erhalten und dafür eine Hypothek an ihrem eigenen Grundstück zugunsten der Bank eintragen lassen. Die vereinbarte Rückzahlungsfrist ist abgelaufen, doch Lena hat nicht zurückgezahlt. Die Bank hat weder ein Urteil noch eine notarielle Urkunde, die ihr die Versteigerung ermöglicht. Die Bank verlangt mit einer Klage gegen Lena ausschließlich die Rückzahlung des offenen Darlehensbetrags.
Trifft „Duldungsklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKlage eines GrundpfandgläubigersDie klagende Bank ist auch hier Inhaberin der Hypothek.
- 2erfülltKlage gegen den GrundstückseigentümerDie verklagte Lena ist Eigentümerin des belasteten Grundstücks.
- 3fehltDuldung der Grundstücksvollstreckung aus dem Grundpfandrecht als KlagezielVerlangt wird nur persönliche Zahlung aus dem Darlehen, nicht die Hinnahme der Vollstreckung aus der Hypothek.
Typische Fehler
FehlerEin dinglicher Vollstreckungstitel wird für überflüssig gehalten, wenn der Eigentümer zugleich persönlicher Schuldner ist.
RichtigAuch bei Personenidentität setzt die Vollstreckung aus dem Grundpfandrecht einen dinglichen Vollstreckungstitel voraus.
FehlerTrotz eines bereits vorhandenen dinglichen Vollstreckungstitels wird stets eine zusätzliche Klage zur Titelerlangung verlangt.
RichtigEin bereits vorhandener dinglicher Vollstreckungstitel macht eine zusätzliche Klage zur Titelerlangung entbehrlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata