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Durchgriffsthese

Art. 19 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Die Durchgriffsthese knüpft die wesensmäßige Anwendbarkeit von Grundrechten auf juristische Personen nach der Rechtsprechung daran, dass ihre Bildung und Betätigung Ausdruck der freien Entfaltung privater natürlicher Personen sind. Insbesondere muss der Durchgriff auf die hinter ihnen stehenden Menschen den Grundrechtsschutz als sinnvoll oder erforderlich erscheinen lassen.

Merksatz

Der Grundrechtsschutz der Organisation ist durch die freie Entfaltung privater Menschen begründet.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben gründen freiwillig eine GmbH mit Sitz in Deutschland und betreiben darin gemeinsam eine Bäckerei. Eine Behörde untersagt der GmbH den Verkauf von Backwaren. Die GmbH verlangt dagegen Schutz ihrer beruflichen Tätigkeit.

Trifft „Durchgriffsthese“ hier zu?

„Durchgriffsthese“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Juristische Person
    Die GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts.
    erfüllt
  2. 2
    Bildung und Betätigung als freie Entfaltung privater Menschen
    Die Gesellschaft und ihr Betrieb verwirklichen die freie unternehmerische Betätigung von Anna und Ben.
    erfüllt
  3. 3
    Sinnvoller oder erforderlicher Durchgriff
    Der Schutz der beruflichen Tätigkeit der GmbH sichert zugleich die berufliche Entfaltung der dahinterstehenden Menschen.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben gründen freiwillig eine GmbH mit Sitz in Deutschland und betreiben darin gemeinsam eine Bäckerei. Eine Behörde ordnet die Auflösung der GmbH an. Die GmbH beruft sich dagegen auf ihr eigenes Recht auf Leben.

Trifft „Durchgriffsthese“ hier zu?

„Durchgriffsthese“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sinnvoller oder erforderlicher Durchgriff

An der Definition geprüft

  1. 1
    Juristische Person
    Die GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts.
    erfüllt
  2. 2
    Bildung und Betätigung als freie Entfaltung privater Menschen
    Die Gesellschaft und ihr Betrieb verwirklichen die freie unternehmerische Betätigung von Anna und Ben.
    erfüllt
  3. 3
    Sinnvoller oder erforderlicher Durchgriff
    Das Grundrecht auf Leben schützt menschliches Leben und lässt sich auch über die Gesellschafter nicht auf die rechtliche Existenz der GmbH übertragen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der privaten Gründung einer juristischen Person wird geschlossen, dass ihr sämtliche Grundrechte zustehen.

RichtigDer sinnvolle oder erforderliche Durchgriff ist für das jeweils betroffene Grundrecht zu prüfen.

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