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Durchführung des Unionsrechts

Art. 51 Abs. 1 GRC · Öffentliches Recht

Die Grundrechtecharta der EU (GRC) bindet gemäß Art. 51 Abs. 1 GRC die Mitgliedstaaten ausschließlich dann, wenn sie Unionsrecht durchführen, d.h. wenn staatliches Handeln in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, weil es durch unionsrechtliche Vorgaben determiniert wird, unionsrechtliche Pflichten vollzieht, unionsrechtlich eingeräumte Spielräume ausübt oder unionsrechtliche Grundfreiheiten beschränkt und deshalb einer unionsrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Bloß nationaler Sachverhalt ohne hinreichenden Unionsbezug genügt nicht.

Merksatz

Die Charta gilt für mitgliedstaatliches Handeln auch dann, wenn das Unionsrecht Entscheidungsspielräume lässt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein deutsches Zollamt setzt für eine Warenlieferung aus einem Staat außerhalb der EU einen Einfuhrzoll fest. 2Die Höhe richtet sich nach dem gemeinsamen Zolltarif der EU.

Trifft „Durchführung des Unionsrechts“ hier zu?

„Durchführung des Unionsrechts“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Handeln
    Das Zollamt handelt als Behörde eines Mitgliedstaats.
    erfüllt
  2. 2
    Konkreter unionsrechtlicher Regelungsbezug
    Die Behörde vollzieht die unionsrechtlichen Vorgaben zur Erhebung des Einfuhrzolls.
    erfüllt
BFall B

1Eine Lehrerin an einer staatlichen Schule in Deutschland bewertet den Deutschaufsatz eines deutschen Schülers. Sie richtet die Note ausschließlich nach Rechtschreibung und Textaufbau.

Trifft „Durchführung des Unionsrechts“ hier zu?

„Durchführung des Unionsrechts“ trifft nicht zu.Es fehlt: Konkreter unionsrechtlicher Regelungsbezug

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Handeln
    Die Lehrerin handelt bei der schulischen Leistungsbewertung für den Staat.
    erfüllt
  2. 2
    Konkreter unionsrechtlicher Regelungsbezug
    Die Benotung richtet sich hier allein nach nationalem Schulrecht und weist keinen konkreten unionsrechtlichen Regelungsbezug auf.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Mitgliedschaft eines Staates in der EU wird als ausreichender Grund angesehen, jede seiner Maßnahmen an der Charta zu messen.

RichtigZusätzlich muss gerade das geprüfte staatliche Handeln in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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