Definitionen
Durchführung des Unionsrechts
Art. 51 Abs. 1 GRC · Öffentliches RechtDie Grundrechtecharta der EU (GRC) bindet gemäß Art. 51 Abs. 1 GRC die Mitgliedstaaten ausschließlich dann, wenn sie Unionsrecht durchführen, d.h. wenn staatliches Handeln in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, weil es durch unionsrechtliche Vorgaben determiniert wird, unionsrechtliche Pflichten vollzieht, unionsrechtlich eingeräumte Spielräume ausübt oder unionsrechtliche Grundfreiheiten beschränkt und deshalb einer unionsrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Bloß nationaler Sachverhalt ohne hinreichenden Unionsbezug genügt nicht.
Die Charta gilt für mitgliedstaatliches Handeln auch dann, wenn das Unionsrecht Entscheidungsspielräume lässt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein deutsches Zollamt setzt für eine Warenlieferung aus einem Staat außerhalb der EU einen Einfuhrzoll fest. 2Die Höhe richtet sich nach dem gemeinsamen Zolltarif der EU.
Trifft „Durchführung des Unionsrechts“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnDas Zollamt handelt als Behörde eines Mitgliedstaats.
- 2erfülltKonkreter unionsrechtlicher RegelungsbezugDie Behörde vollzieht die unionsrechtlichen Vorgaben zur Erhebung des Einfuhrzolls.
1Eine Lehrerin an einer staatlichen Schule in Deutschland bewertet den Deutschaufsatz eines deutschen Schülers. Sie richtet die Note ausschließlich nach Rechtschreibung und Textaufbau.
Trifft „Durchführung des Unionsrechts“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnDie Lehrerin handelt bei der schulischen Leistungsbewertung für den Staat.
- 2fehltKonkreter unionsrechtlicher RegelungsbezugDie Benotung richtet sich hier allein nach nationalem Schulrecht und weist keinen konkreten unionsrechtlichen Regelungsbezug auf.
Typische Fehler
FehlerDie Mitgliedschaft eines Staates in der EU wird als ausreichender Grund angesehen, jede seiner Maßnahmen an der Charta zu messen.
RichtigZusätzlich muss gerade das geprüfte staatliche Handeln in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema