Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen

Drohung mit Gewalt

§ 240 StGB · Strafrecht

Eine Drohung mit Gewalt liegt vor, wenn der Täter dem Opfer ein zukünftiges empfindliches Übel in Aussicht stellt, dessen Verwirklichung er als von seinem Willen abhängig darstellt und das in körperlich wirkendem Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands besteht, wobei die Ankündigung geeignet sein muss, den Bedrohten in seiner Entschließungsfreiheit zu beeinflussen.

Merksatz

Eine Drohung verlangt behaupteten Einfluss auf das Übel, aber keine tatsächliche Kontrolle darüber.

Drohung oder Warnung?Beide Aussagen betreffen ein künftiges Übel. Entscheidend ist, ob die sprechende Person dessen Eintritt als von ihrem Willen abhängig darstellt.
Drohung mit Gewalt
Warnung
Zukunftsbezug
Ein künftiges Übel wird angekündigt.
Auf ein künftiges Übel wird hingewiesen.
Einfluss auf das Übel
Die sprechende Person behauptet, den Eintritt steuern zu können.
Die sprechende Person stellt das Übel als unabhängig von ihrem Willen dar.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara verlangt von Paul, seine Beschwerde über den Lärm im Haus zurückzunehmen. Sie sagt: „Wenn du das nicht tust, werde ich dich so lange schlagen, bis du nachgibst.“ Paul hat Angst vor den Schlägen und nimmt die Beschwerde zurück.

Trifft „Drohung mit Gewalt“ hier zu?

„Drohung mit Gewalt“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels
    Die angekündigten Schläge sind eine erhebliche zukünftige Beeinträchtigung.
    erfüllt
  2. 2
    Behaupteter Einfluss auf die Verwirklichung
    Mara kündigt an, die Schläge selbst auszuführen.
    erfüllt
  3. 3
    Angekündigter körperlich wirkender Zwang
    Die Schläge sollen Paul körperlich treffen und seinen Widerstand gegen die Rücknahme überwinden.
    erfüllt
  4. 4
    Eignung zur Beeinflussung der Entschließungsfreiheit
    Die Ankündigung ist geeignet, Paul zur Rücknahme zu bewegen, und beeinflusst ihn tatsächlich.
    erfüllt
BFall B

Mara hört zufällig zwei fremde Männer darüber reden, 3dass sie Paul mit Schlägen zur Rücknahme seiner Beschwerde über den Lärm im Haus zwingen wollen. 1Mara erzählt Paul davon und sagt, dass sie die Männer nicht kennt und keinerlei Einfluss auf sie hat. 4Paul hat Angst vor den Schlägen und nimmt die Beschwerde zurück.

Trifft „Drohung mit Gewalt“ hier zu?

„Drohung mit Gewalt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Behaupteter Einfluss auf die Verwirklichung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels
    Mara teilt Paul die geplanten Schläge und damit eine erhebliche zukünftige Beeinträchtigung mit.
    erfüllt
  2. 2
    Behaupteter Einfluss auf die Verwirklichung
    Mara stellt das Handeln der Männer ausdrücklich als unabhängig von ihrem eigenen Willen dar.
    fehlt
  3. 3
    Angekündigter körperlich wirkender Zwang
    Die mitgeteilten Schläge sollen Paul körperlich treffen und seinen Widerstand gegen die Rücknahme überwinden.
    erfüllt
  4. 4
    Eignung zur Beeinflussung der Entschließungsfreiheit
    Die Mitteilung ist geeignet, Paul zur Rücknahme zu bewegen, und beeinflusst ihn tatsächlich.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie bloße Ankündigung von Schlägen wird bereits als Gewaltanwendung eingeordnet.

RichtigAngekündigte Schläge sind als mögliches Drohungsmittel zu prüfen; ihre tatsächliche Ausführung kommt als Gewaltanwendung in Betracht.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus einer Drohung mit Gewalt wird ohne weitere Prüfung auf die Rechtswidrigkeit der Nötigung geschlossen.

RichtigAuch bei angedrohter Gewalt ist zu prüfen, ob gerade die Verbindung von Mittel und Zweck verwerflich ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.