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Condictio indebiti

§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB · Zivilrecht

Die condictio indebiti ist ein Bereicherungsanspruch auf Rückgewähr eines Vermögensvorteils, der dem Empfänger durch die Leistung eines anderen zugeflossen ist, obwohl schon bei der Leistung kein Rechtsgrund bestand. Leistung bedeutet eine bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens; ein Irrtum des Leistenden ist keine Anspruchsvoraussetzung.

Merksatz

Maßgeblich ist, ob der Rechtsgrund bereits bei der Leistung fehlt, nicht erst später.

Wann fehlt der Rechtsgrund?Beide Ansprüche betreffen Leistungen. Links fehlt der Rechtsgrund schon bei der Leistung, rechts fällt er erst danach weg.
Condictio indebiti
Condictio ob causam finitam
Art der Zuwendung
Durch Leistung eines anderen.
Durch Leistung eines anderen.
Zeitpunkt des Fehlens
Der Rechtsgrund fehlt bereits bei der Leistung.
Der Rechtsgrund besteht zunächst und fällt erst später weg.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Anna hat die Rechnung für ein von Ben gekauftes Buch über 100 Euro bereits vollständig bezahlt. 2Weil sie dies vergessen hat, überweist sie Ben erneut 100 Euro zur Bezahlung dieser Rechnung. 1Der zweite Betrag wird Bens Konto gutgeschrieben.

Trifft „Condictio indebiti“ hier zu?

„Condictio indebiti“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteil erlangt
    Ben erlangt durch die zweite Gutschrift einen weiteren Vermögensvorteil.
    erfüllt
  2. 2
    Durch Leistung eines anderen
    Anna erhöht Bens Vermögen bewusst, um die vermeintlich offene Rechnung zu bezahlen.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtsgrund fehlt bereits bei der Leistung
    Die Kaufpreisforderung war durch die erste Zahlung bereits erloschen, sodass für die zweite Zahlung kein Rechtsgrund besteht.
    erfüllt
BFall B

Anna kauft von Ben ein Buch für 100 Euro und hat den Preis noch nicht bezahlt. 2Sie überweist ihm die vereinbarten 100 Euro, um die Rechnung zu bezahlen. 1Der Betrag wird Bens Konto gutgeschrieben.

Trifft „Condictio indebiti“ hier zu?

„Condictio indebiti“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtsgrund fehlt bereits bei der Leistung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteil erlangt
    Ben erlangt durch die Gutschrift einen Vermögensvorteil.
    erfüllt
  2. 2
    Durch Leistung eines anderen
    Anna erhöht Bens Vermögen bewusst zur Erfüllung der Kaufpreisforderung.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtsgrund fehlt bereits bei der Leistung
    Die noch offene Kaufpreisforderung bildet den Rechtsgrund für die Zahlung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerZusätzlich wird ein Irrtum des Leistenden als notwendige Anspruchsvoraussetzung verlangt.

RichtigEin Irrtum des Leistenden ist keine Anspruchsvoraussetzung.

Verwechslung

FehlerEin erst später weggefallener Rechtsgrund wird ebenfalls der condictio indebiti zugeordnet.

RichtigBei der condictio indebiti muss der Rechtsgrund schon im Zeitpunkt der Leistung fehlen.

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