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Commodum ex negotiatione

§ 285 BGB · Zivilrecht

Das commodum ex negotiatione ist der vom Schuldner erlangte Vorteil aus einem über den geschuldeten Gegenstand vorgenommenen Rechtsgeschäft, obwohl er die Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB nicht zu erbringen braucht. Nach der Rechtsprechung kann der Gläubiger nach § 285 BGB insbesondere die Herausgabe des erzielten Erlöses oder die Abtretung des Anspruchs darauf verlangen, wenn das Rechtsgeschäft mit dem Umstand, der die Leistungspflicht ausschließt, eine wirtschaftliche Einheit bildet.

Merksatz

Entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem rechtsgeschäftlich erlangten Vorteil und dem Ausschluss der geschuldeten Leistung.

Woher stammt der Ersatzvorteil?Links entsteht der Vorteil durch ein Rechtsgeschäft über den Gegenstand, rechts als Ersatz für dessen Verlust.
Commodum ex negotiatione
Commodum ex re
Herkunft
Rechtsgeschäft über den geschuldeten Gegenstand.
Verlust oder Entziehung des geschuldeten Gegenstands.
Typischer Vorteil
Veräußerungserlös oder Anspruch darauf.
Schadensersatzanspruch gegen denjenigen, der den Gegenstand zerstört hat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna verkauft Bea ein ihr gehörendes, bestimmtes Gemälde für 800 Euro. Danach verkauft Anna dasselbe Bild für 1.200 Euro an Clara und übergibt es ihr mit der Vereinbarung, dass es nun Clara gehört. Clara zahlt Anna die 1.200 Euro. Clara erklärt endgültig, dass sie das Bild weder an Anna zurückgeben noch an Bea weitergeben wird.

Trifft „Commodum ex negotiatione“ hier zu?

„Commodum ex negotiatione“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vom Schuldner erlangter Vorteil
    Anna hat den Erlös aus dem Weiterverkauf erhalten.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsgeschäft über den geschuldeten Gegenstand
    Der weitere Kaufvertrag betrifft genau das Gemälde, das Anna bereits Bea schuldet.
    erfüllt
  3. 3
    Leistungsausschluss nach § 275 BGB
    Weil die neue Eigentümerin jede Weitergabe endgültig verweigert, kann Anna Bea das Gemälde nicht mehr verschaffen.
    erfüllt
  4. 4
    Wirtschaftliche Einheit von Rechtsgeschäft und Leistungsausschluss
    Der Weiterverkauf und die Eigentumsübertragung bilden einen wirtschaftlichen Vorgang, aus dem Erlös und Leistungsausschluss hervorgehen.
    erfüllt
BFall B

Anna verkauft Bea ein ihr gehörendes, bestimmtes Gemälde für 800 Euro. Danach schenkt Anna das Bild ihrer Freundin Clara und übergibt es ihr mit der Vereinbarung, dass es nun Clara gehört. Anna erhält dafür weder Geld noch einen sonstigen Vermögensvorteil oder einen Anspruch darauf. Clara erklärt endgültig, dass sie das Bild weder an Anna zurückgeben noch an Bea weitergeben wird.

Trifft „Commodum ex negotiatione“ hier zu?

„Commodum ex negotiatione“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vom Schuldner erlangter Vorteil

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vom Schuldner erlangter Vorteil
    Anna erhält für die unentgeltliche Weitergabe keinen Ersatzvorteil.
    fehlt
  2. 2
    Rechtsgeschäft über den geschuldeten Gegenstand
    Auch die Schenkung ist ein Rechtsgeschäft über das bereits Bea geschuldete Gemälde.
    erfüllt
  3. 3
    Leistungsausschluss nach § 275 BGB
    Weil die neue Eigentümerin jede Weitergabe endgültig verweigert, kann Anna Bea das Gemälde nicht mehr verschaffen.
    erfüllt
  4. 4
    Wirtschaftliche Einheit von Rechtsgeschäft und Leistungsausschluss
    Schenkung und Eigentumsübertragung bilden den einheitlichen Vorgang, durch den Anna die Leistung an Bea unmöglich wird.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAls herauszugebender Vorteil wird nur der Mehrerlös gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis angesetzt.

RichtigErfasst ist grundsätzlich der gesamte erzielte Veräußerungserlös, nicht nur die Differenz zum ursprünglich vereinbarten Kaufpreis.

Rechtsfolge falsch

FehlerObwohl der Drittkäufer noch nicht gezahlt hat, wird unmittelbar die Auszahlung des Weiterverkaufspreises verlangt.

RichtigIst der Erlös noch nicht gezahlt, richtet sich das Recht auf Abtretung des darauf gerichteten Anspruchs.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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