Definitionen
Culpa in contrahendo
§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB · ZivilrechtDie culpa in contrahendo (c.i.c.) ist eine gesetzlich geregelte Haftung für die zu vertretende Verletzung von Schutz-, Aufklärungs- oder sonstigen Rücksichtnahmepflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Das Vertretenmüssen wird vermutet; erforderlich ist ein durch die Pflichtverletzung verursachter Schaden. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne die Pflichtverletzung stünde; der Ersatz ist nicht stets auf das negative Interesse beschränkt.
Ein Vertragsschluss ist keine Voraussetzung für die Haftung aus verletzten vorvertraglichen Rücksichtnahmepflichten.
- 1Vorvertragliches SchuldverhältnisHat der geschäftliche Kontakt ein vorvertragliches Schuldverhältnis begründet?
- 2Verletzung einer RücksichtnahmepflichtWelche Schutz-, Aufklärungs- oder sonstige Rücksichtnahmepflicht wurde verletzt?
- 3VertretenmüssenDas Vertretenmüssen wird vermutet. Kann sich der Pflichtverletzer entlasten?
- 4Schaden und KausalitätWelcher Schaden ist durch die Pflichtverletzung entstanden?
- 1Vorvertragliches Schuldverhältnis Hat der geschäftliche Kontakt ein vorvertragliches Schuldverhältnis begründet?
- 2Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht Welche Schutz-, Aufklärungs- oder sonstige Rücksichtnahmepflicht wurde verletzt?
- 3Vertretenmüssen Das Vertretenmüssen wird vermutet. Kann sich der Pflichtverletzer entlasten?
- 4Schaden und Kausalität Welcher Schaden ist durch die Pflichtverletzung entstanden?
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea betreibt ein Möbelgeschäft, das Mara betritt, um einen Tisch zu kaufen. Lea hat ein kaum sichtbares Kabel quer über den Laufweg gelegt und weiß, dass Kunden darüber stolpern können. Sie lässt das Kabel ohne Sicherung oder Warnung liegen. Mara stolpert über das Kabel und lässt dabei ihr Handy fallen, dessen Display zerbricht; für die Reparatur zahlt sie 120 Euro.
Trifft „Culpa in contrahendo“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorvertragliches SchuldverhältnisDurch das Betreten des Geschäfts mit Kaufabsicht entsteht zwischen Mara und Lea ein vorvertragliches Schuldverhältnis.
- 2erfülltVerletzung einer RücksichtnahmepflichtLea verletzt ihre Pflicht, Kunden vor der von ihr geschaffenen Stolpergefahr zu schützen.
- 3erfülltVertretenmüssenLea kennt die Gefahr und unterlässt dennoch Schutzmaßnahmen, sodass sie jedenfalls fahrlässig handelt.
- 4erfülltDurch die Pflichtverletzung verursachter SchadenDie ungesicherte Stolperstelle verursacht die Beschädigung des Handys und die Reparaturkosten.
Lea betreibt ein Möbelgeschäft, das Mara betritt, um einen Tisch zu kaufen. Lea hat ein kaum sichtbares Kabel quer über den Laufweg gelegt und weiß, dass Kunden darüber stolpern können. Sie lässt das Kabel ohne Sicherung oder Warnung liegen. Mara bemerkt das Kabel und steigt darüber; sie bleibt unverletzt, ihre Sachen bleiben unbeschädigt und ihr entstehen keine Kosten.
Trifft „Culpa in contrahendo“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorvertragliches SchuldverhältnisDurch das Betreten des Geschäfts mit Kaufabsicht entsteht zwischen Mara und Lea ein vorvertragliches Schuldverhältnis.
- 2erfülltVerletzung einer RücksichtnahmepflichtDas ungesicherte Kabel verletzt die Schutzpflicht auch dann, wenn Mara die Gefahr rechtzeitig erkennt.
- 3erfülltVertretenmüssenLea unterlässt trotz Kenntnis der Gefahr die erforderlichen Schutzmaßnahmen und handelt jedenfalls fahrlässig.
- 4fehltDurch die Pflichtverletzung verursachter SchadenMara erleidet weder eine Verletzung noch einen Sachschaden oder sonstige Kosten.
Typische Fehler
FehlerFür die Haftung wird zusätzlich ein wirksam abgeschlossener Vertrag verlangt.
RichtigEin vorvertragliches Schuldverhältnis genügt; ein späterer Vertragsschluss ist nicht erforderlich.
FehlerDem Geschädigten wird auch der Beweis des Vertretenmüssens auferlegt.
RichtigDas Vertretenmüssen wird vermutet; der Pflichtverletzer muss sich entlasten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata