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Culpa in contrahendo

§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Die culpa in contrahendo (c.i.c.) ist eine gesetzlich geregelte Haftung für die zu vertretende Verletzung von Schutz-, Aufklärungs- oder sonstigen Rücksichtnahmepflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Das Vertretenmüssen wird vermutet; erforderlich ist ein durch die Pflichtverletzung verursachter Schaden. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne die Pflichtverletzung stünde; der Ersatz ist nicht stets auf das negative Interesse beschränkt.

Merksatz

Ein Vertragsschluss ist keine Voraussetzung für die Haftung aus verletzten vorvertraglichen Rücksichtnahmepflichten.

Wie wird die c.i.c. geprüft?Der Anspruch wird vom vorvertraglichen Schuldverhältnis über Pflichtverletzung und Vertretenmüssen bis zum verursachten Schaden geprüft.
  1. 1
    Vorvertragliches Schuldverhältnis
    Hat der geschäftliche Kontakt ein vorvertragliches Schuldverhältnis begründet?
  2. 2
    Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht
    Welche Schutz-, Aufklärungs- oder sonstige Rücksichtnahmepflicht wurde verletzt?
  3. 3
    Vertretenmüssen
    Das Vertretenmüssen wird vermutet. Kann sich der Pflichtverletzer entlasten?
  4. 4
    Schaden und Kausalität
    Welcher Schaden ist durch die Pflichtverletzung entstanden?
  1. 1
    Vorvertragliches Schuldverhältnis Hat der geschäftliche Kontakt ein vorvertragliches Schuldverhältnis begründet?
  2. 2
    Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht Welche Schutz-, Aufklärungs- oder sonstige Rücksichtnahmepflicht wurde verletzt?
  3. 3
    Vertretenmüssen Das Vertretenmüssen wird vermutet. Kann sich der Pflichtverletzer entlasten?
  4. 4
    Schaden und Kausalität Welcher Schaden ist durch die Pflichtverletzung entstanden?

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea betreibt ein Möbelgeschäft, das Mara betritt, um einen Tisch zu kaufen. Lea hat ein kaum sichtbares Kabel quer über den Laufweg gelegt und weiß, dass Kunden darüber stolpern können. Sie lässt das Kabel ohne Sicherung oder Warnung liegen. Mara stolpert über das Kabel und lässt dabei ihr Handy fallen, dessen Display zerbricht; für die Reparatur zahlt sie 120 Euro.

Trifft „Culpa in contrahendo“ hier zu?

„Culpa in contrahendo“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorvertragliches Schuldverhältnis
    Durch das Betreten des Geschäfts mit Kaufabsicht entsteht zwischen Mara und Lea ein vorvertragliches Schuldverhältnis.
    erfüllt
  2. 2
    Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht
    Lea verletzt ihre Pflicht, Kunden vor der von ihr geschaffenen Stolpergefahr zu schützen.
    erfüllt
  3. 3
    Vertretenmüssen
    Lea kennt die Gefahr und unterlässt dennoch Schutzmaßnahmen, sodass sie jedenfalls fahrlässig handelt.
    erfüllt
  4. 4
    Durch die Pflichtverletzung verursachter Schaden
    Die ungesicherte Stolperstelle verursacht die Beschädigung des Handys und die Reparaturkosten.
    erfüllt
BFall B

Lea betreibt ein Möbelgeschäft, das Mara betritt, um einen Tisch zu kaufen. Lea hat ein kaum sichtbares Kabel quer über den Laufweg gelegt und weiß, dass Kunden darüber stolpern können. Sie lässt das Kabel ohne Sicherung oder Warnung liegen. Mara bemerkt das Kabel und steigt darüber; sie bleibt unverletzt, ihre Sachen bleiben unbeschädigt und ihr entstehen keine Kosten.

Trifft „Culpa in contrahendo“ hier zu?

„Culpa in contrahendo“ trifft nicht zu.Es fehlt: Durch die Pflichtverletzung verursachter Schaden

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorvertragliches Schuldverhältnis
    Durch das Betreten des Geschäfts mit Kaufabsicht entsteht zwischen Mara und Lea ein vorvertragliches Schuldverhältnis.
    erfüllt
  2. 2
    Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht
    Das ungesicherte Kabel verletzt die Schutzpflicht auch dann, wenn Mara die Gefahr rechtzeitig erkennt.
    erfüllt
  3. 3
    Vertretenmüssen
    Lea unterlässt trotz Kenntnis der Gefahr die erforderlichen Schutzmaßnahmen und handelt jedenfalls fahrlässig.
    erfüllt
  4. 4
    Durch die Pflichtverletzung verursachter Schaden
    Mara erleidet weder eine Verletzung noch einen Sachschaden oder sonstige Kosten.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür die Haftung wird zusätzlich ein wirksam abgeschlossener Vertrag verlangt.

RichtigEin vorvertragliches Schuldverhältnis genügt; ein späterer Vertragsschluss ist nicht erforderlich.

Voraussetzung vergessen

FehlerDem Geschädigten wird auch der Beweis des Vertretenmüssens auferlegt.

RichtigDas Vertretenmüssen wird vermutet; der Pflichtverletzer muss sich entlasten.

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