Definitionen
Condictio ob causam finitam
§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB · ZivilrechtDie condictio ob causam finitam ist ein Bereicherungsanspruch auf Herausgabe einer Leistung, deren Rechtsgrund zwar zunächst bestanden hat, aber nachträglich weggefallen ist, sodass der Empfänger das Erlangte ohne rechtlichen Grund behält.
Eine Leistung kann rückforderbar werden, obwohl sie bei ihrer Erbringung rechtlich gedeckt war.
- Bei der LeistungRechtsgrund bestehtDer Empfänger erhält die Leistung zunächst auf einer wirksamen rechtlichen Grundlage.
- Nach der LeistungRechtsgrund entfälltDer spätere Wegfall begründet den bereicherungsrechtlichen Herausgabeanspruch.
- Rechtsgrund besteht Der Empfänger erhält die Leistung zunächst auf einer wirksamen rechtlichen Grundlage.
- Rechtsgrund entfällt Der spätere Wegfall begründet den bereicherungsrechtlichen Herausgabeanspruch.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna schenkt Ben ein Gemälde, übergibt es ihm und überträgt ihm das Eigentum ohne jede Bedingung. 2Dabei vereinbaren beide, dass der Schenkungsvertrag enden soll, sobald Ben dauerhaft nach Kanada zieht. Ben lebt zu diesem Zeitpunkt in Deutschland. 3Ein Jahr später zieht Ben dauerhaft nach Kanada und behält das Gemälde.
Trifft „Condictio ob causam finitam“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEmpfang einer LeistungAnna verschafft Ben bewusst Eigentum und Besitz zur Erfüllung der Schenkung.
- 2erfülltAnfänglich bestehender RechtsgrundBei der Übergabe besteht der Schenkungsvertrag, weil die auflösende Bedingung noch nicht eingetreten ist.
- 3erfülltNachträglicher Wegfall des RechtsgrundesMit dem Umzug tritt die auflösende Bedingung ein und der Schenkungsvertrag entfällt als Rechtsgrund.
1Anna schenkt Ben ein Gemälde, übergibt es ihm und überträgt ihm das Eigentum ohne jede Bedingung. 2Dabei vereinbaren beide, dass der Schenkungsvertrag enden soll, sobald Ben dauerhaft nach Kanada zieht. Ben lebt zu diesem Zeitpunkt in Deutschland. Auch im folgenden Jahr lebt Ben durchgehend in Deutschland und behält das Gemälde.
Trifft „Condictio ob causam finitam“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEmpfang einer LeistungAnna verschafft Ben bewusst Eigentum und Besitz zur Erfüllung der Schenkung.
- 2erfülltAnfänglich bestehender RechtsgrundBei der Übergabe besteht der Schenkungsvertrag, weil die auflösende Bedingung noch nicht eingetreten ist.
- 3fehltNachträglicher Wegfall des RechtsgrundesMangels Umzugs tritt die auflösende Bedingung nicht ein und der Schenkungsvertrag bleibt als Rechtsgrund bestehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata