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Chilling Effect

Art. 5 GG, Art. 8 GG · Öffentliches Recht

Der Chilling Effect (Einschüchterungseffekt) bezeichnet die mittelbare Beeinträchtigung von Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Versammlungs- oder Pressefreiheit, die dadurch entsteht, dass staatliche Maßnahmen oder deren Androhung geeignet sind, Betroffene oder Dritte dazu zu veranlassen, von der Ausübung ihrer Grundrechte vorsorglich Abstand zu nehmen. Ein unmittelbarer Eingriff kann daneben vorliegen.

Merksatz

Entscheidend ist die abschreckende Eignung staatlichen Handelns, nicht erst ein tatsächlicher Verzicht auf Grundrechtsausübung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Bei einer friedlichen Kundgebung filmt die Polizei alle Teilnehmenden mit offen aufgestellten Kameras so, dass ihre Gesichter erkennbar sind. 2Auf Schildern kündigt sie an, die Aufnahmen zu speichern und zur Identifizierung der Teilnehmenden auszuwerten. Lea möchte dort ihre politische Meinung äußern, bleibt aber aus Angst vor der Erfassung ihrer Teilnahme zu Hause.

Trifft „Chilling Effect“ hier zu?

„Chilling Effect“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme oder deren Androhung
    Die Aufnahmen durch die Polizei sind eine staatliche Maßnahme.
    erfüllt
  2. 2
    Eignung zur Abschreckung von der Grundrechtsausübung
    Die angekündigte Identifizierung kann von der geschützten Meinungskundgabe abhalten und hält Lea tatsächlich davon ab.
    erfüllt
BFall B

1Die Stadt stellt bei einer friedlichen Kundgebung kostenlos Trinkwasser für alle Teilnehmenden bereit. Das Wasser kann an frei zugänglichen Zapfstellen ohne Anmeldung entnommen werden; Namen oder Bilder werden nicht erfasst.

Trifft „Chilling Effect“ hier zu?

„Chilling Effect“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eignung zur Abschreckung von der Grundrechtsausübung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme oder deren Androhung
    Die Bereitstellung des Wassers durch die Stadt ist eine staatliche Maßnahme.
    erfüllt
  2. 2
    Eignung zur Abschreckung von der Grundrechtsausübung
    Die frei zugängliche Wasserversorgung ohne Erfassung der Teilnehmenden bietet keinen objektiven Anlass, aus Furcht vor staatlichen Folgen der Kundgebung fernzubleiben.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Einschüchterungseffekt wird ausgeschlossen, sobald die staatliche Maßnahme bereits unmittelbar in ein Grundrecht eingreift.

RichtigEin unmittelbarer Eingriff und eine darüber hinausgehende Abschreckung von Betroffenen oder Dritten können nebeneinander vorliegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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