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Befreiung von § 181 BGB

§ 181 BGB · Zivilrecht

Die Befreiung von § 181 BGB ist die rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Gestattung, durch die dem Vertreter erlaubt wird, abweichend vom grundsätzlichen Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrvertretung im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen; sie kann durch den Vertretenen ausdrücklich oder konkludent erteilt werden. Unabhängig von einer solchen Gestattung gilt das Verbot insbesondere nicht für Rechtsgeschäfte, die ausschließlich der Erfüllung einer Verbindlichkeit dienen.

Merksatz

Eine allgemeine Vollmacht erlaubt nicht automatisch, auf beiden Seiten desselben Geschäfts aufzutreten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara bevollmächtigt Leon, in ihrem Namen einen gebrauchten Schreibtisch für höchstens 200 Euro zu kaufen. 3Sie erlaubt ihm ausdrücklich, dafür auch seinen eigenen Schreibtisch an sie zu verkaufen. 1Leon vereinbart im Namen Maras 2und zugleich als Verkäufer im eigenen Namen den Verkauf seines Schreibtischs an Mara für 150 Euro. Vorher schuldet keiner von beiden dem anderen den Schreibtisch oder dessen Bezahlung.

Trifft „Befreiung von § 181 BGB“ hier zu?

„Befreiung von § 181 BGB“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handeln im Namen des Vertretenen
    Leon gibt die Erklärung auf Käuferseite für Mara ab.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstkontrahieren oder Mehrvertretung
    Leon handelt bei demselben Kauf für Mara und für sich selbst.
    erfüllt
  3. 3
    Ausdrückliche oder konkludente Gestattung des Vertretenen
    Mara hat Leon dieses Geschäft mit sich selbst ausdrücklich erlaubt.
    erfüllt
BFall B

Mara bevollmächtigt Leon, in ihrem Namen einen gebrauchten Schreibtisch für höchstens 200 Euro zu kaufen. Mara weiß nicht, dass Leon selbst einen Schreibtisch verkaufen möchte, und die beiden haben nie über Geschäfte miteinander gesprochen. 1Leon vereinbart im Namen Maras 2und zugleich als Verkäufer im eigenen Namen den Verkauf seines Schreibtischs an Mara für 150 Euro. Vorher schuldet keiner von beiden dem anderen den Schreibtisch oder dessen Bezahlung.

Trifft „Befreiung von § 181 BGB“ hier zu?

„Befreiung von § 181 BGB“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ausdrückliche oder konkludente Gestattung des Vertretenen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handeln im Namen des Vertretenen
    Leon gibt die Erklärung auf Käuferseite für Mara ab.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstkontrahieren oder Mehrvertretung
    Leon handelt bei demselben Kauf für Mara und für sich selbst.
    erfüllt
  3. 3
    Ausdrückliche oder konkludente Gestattung des Vertretenen
    Mara hat weder ausdrücklich noch durch schlüssiges Verhalten erlaubt, dass Leon selbst Verkäufer ist.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie gesetzliche Erfüllungsausnahme wird schon angewendet, wenn das Geschäft neben anderen Zwecken auch eine bestehende Verbindlichkeit erfüllt.

RichtigDie Erfüllungsausnahme setzt voraus, dass das Geschäft ausschließlich eine bestehende Verbindlichkeit erfüllt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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