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Befriedetes Besitztum (Strafrecht)

§ 123 StGB · Strafrecht

Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück, das durch zusammenhängende Schutzvorrichtungen (z. B. Zäune, Mauern, Hecken) derart eingefriedet ist, dass es nach außen hin erkennbar gegen das Betreten durch Unbefugte gesichert ist; es muss nicht vollständig umschlossen sein, solange die Einfriedung den Willen des Berechtigten, den Zutritt zu beschränken, deutlich zum Ausdruck bringt.

Merksatz

Entscheidend ist eine erkennbare Einfriedung, nicht eine lückenlose Abschottung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena nutzt 1ein Gartengrundstück, das 2ringsum von einem Holzzaun mit einem Gartentor umgeben ist. Das Tor ist geschlossen, aber nicht abgeschlossen.

Trifft „Befriedetes Besitztum (Strafrecht)“ hier zu?

„Befriedetes Besitztum (Strafrecht)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundstück
    Der Garten ist eine räumlich abgegrenzte Bodenfläche.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennbare Zutrittssicherung durch zusammenhängende Schutzvorrichtungen
    Der umlaufende Zaun mit geschlossenem Tor macht die Zutrittsbeschränkung sichtbar, auch ohne abgeschlossenes Tor.
    erfüllt
BFall B

Lena nutzt 1ein Gartengrundstück, auf dem mehrere Schilder mit der Aufschrift „Betreten verboten“ stehen. Zäune, Mauern, Hecken oder sonstige Absperrungen gibt es dort nicht.

Trifft „Befriedetes Besitztum (Strafrecht)“ hier zu?

„Befriedetes Besitztum (Strafrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erkennbare Zutrittssicherung durch zusammenhängende Schutzvorrichtungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundstück
    Der Garten ist eine räumlich abgegrenzte Bodenfläche.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennbare Zutrittssicherung durch zusammenhängende Schutzvorrichtungen
    Die Schilder zeigen ein Betretungsverbot, ersetzen aber keine körperliche Einfriedung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Verbotsschild wird auch ohne körperliche Abgrenzung des Grundstücks für ausreichend gehalten.

RichtigEin Schild allein genügt nicht; erforderlich ist eine körperliche Begrenzung, die die Zutrittsbeschränkung erkennen lässt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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