Definitionen
Befriedetes Besitztum (Strafrecht)
§ 123 StGB · StrafrechtBefriedetes Besitztum ist ein Grundstück, das durch zusammenhängende Schutzvorrichtungen (z. B. Zäune, Mauern, Hecken) derart eingefriedet ist, dass es nach außen hin erkennbar gegen das Betreten durch Unbefugte gesichert ist; es muss nicht vollständig umschlossen sein, solange die Einfriedung den Willen des Berechtigten, den Zutritt zu beschränken, deutlich zum Ausdruck bringt.
Entscheidend ist eine erkennbare Einfriedung, nicht eine lückenlose Abschottung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena nutzt 1ein Gartengrundstück, das 2ringsum von einem Holzzaun mit einem Gartentor umgeben ist. Das Tor ist geschlossen, aber nicht abgeschlossen.
Trifft „Befriedetes Besitztum (Strafrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundstückDer Garten ist eine räumlich abgegrenzte Bodenfläche.
- 2erfülltErkennbare Zutrittssicherung durch zusammenhängende SchutzvorrichtungenDer umlaufende Zaun mit geschlossenem Tor macht die Zutrittsbeschränkung sichtbar, auch ohne abgeschlossenes Tor.
Lena nutzt 1ein Gartengrundstück, auf dem mehrere Schilder mit der Aufschrift „Betreten verboten“ stehen. Zäune, Mauern, Hecken oder sonstige Absperrungen gibt es dort nicht.
Trifft „Befriedetes Besitztum (Strafrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundstückDer Garten ist eine räumlich abgegrenzte Bodenfläche.
- 2fehltErkennbare Zutrittssicherung durch zusammenhängende SchutzvorrichtungenDie Schilder zeigen ein Betretungsverbot, ersetzen aber keine körperliche Einfriedung.
Typische Fehler
FehlerEin Verbotsschild wird auch ohne körperliche Abgrenzung des Grundstücks für ausreichend gehalten.
RichtigEin Schild allein genügt nicht; erforderlich ist eine körperliche Begrenzung, die die Zutrittsbeschränkung erkennen lässt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema